BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 37

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jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bunderates unterliegt, sowie

jener Schreiben des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG, Frau Landtags­präsidentin Dr. Gabriele Nußbaumer sowie Herrn Landesrat Dr. Wolfgang Waldner dem Rat der EU als stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen vorzuschlagen beziehungsweise Frau MMag. Karin Rysavy als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank zu benennen und Herrn Dr. Viktor Kreuschitz als neuen österreichischen Richter des Gerichts der EU zu nominieren, sowie

jener Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Arti­kel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur beziehungsweise über das Protokoll Nr. 16 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 9)

*****

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäfts­ordnungsgesetz 1975) geändert wird (2104/A und 2019/NR der Beilagen)

*****

Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Vorschläge für Nominierungen gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG:

                                                                                            „BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

                                                                                                                                    WERNER FAYMANN

                                                                                                                                       BUNDESKANZLER

Herrn Präsident des Bundesrates

Georg KEUSCHNIGG

Parlament

Dr.-Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien

                                                                                                                     Wien, am 21. Dezember 2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG darf ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung im Rahmen der 170. Sitzung des Ministerrates am 18. Dezember 2012 beschlossen hat, Frau Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Nußbaumer dem Rat der


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