„Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
BMeiA-BR.5.26.41/0007-V.1/2012
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur; Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Auf brasilianischer Seite besteht Interesse, Studierende an österreichische Universitäten zu entsenden. Dies ist auch im österreichischen Interesse. Für die Heranziehung von Mitteln aus dem brasilianischen Stipendienprogramm ist allerdings als rechtliche Basis ein bilaterales Abkommen erforderlich. Von brasilianischer Seite wurde das Interesse an dem Abschluss eines Abkommens in den Bereichen Wissenschaft und Bildung bekundet. Dem entsprechend liegt auch von brasilianischer Seite ein Textvorschlag in den Bereichen Wissenschaft und Bildung vor, der in der Folge in der bearbeiteten Fassung vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung u.a. um einen allgemeinen Artikel zu Kultur erweitert wurde.
Für die Verhandlung des Abkommens wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Ges. Dr. Hans Martin Windisch-Grätz Bundesministerium für europäische und
Delegationsleiter internationale Angelegenheiten
Ministerialrätin Mag. Martina Maschke Bundesministerium für Unterricht, Kunst
Stellvertretende Delegationsleiterin und Kultur
Abteilungsleiter Dr. Christoph Ramoser Bundesministerium für Wissenschaft und
Experte Forschung
Die mit der Verhandlung dieses Abkommens verbundenen Kosten finden ihre Bedeckung in den Budgetansätzen der jeweils entsendenden Ressorts. Das künftige Abkommen wird voraussichtlich keine finanziellen Auswirkungen haben; sofern es dennoch zu solchen kommen sollte, werden sie aus den dem zuständigen Ressort zur Verfügung gestellten Mitteln bedeckt
Das geplante Abkommen wird gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend sein und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur zu bevollmächtigen.
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