BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 46

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Wien, am 5. Dezember 2012

SPINDELEGGER m.p.“

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                                                                                                                                     „Der Generalsekretär

                                                                                                                 für auswärtige Angelegenheiten

                                                                                                                                         Dr. Johannes Kyrle

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Edgar MAYER

Parlament,

Karl Renner Ring 1-3                                                                                                    07. Jänner 2013

1017 Wien                                                                              GZ: BMeiA-E1.8.33.02/0005-I.2a/2012

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 18. Dezember 2012 (Pkt. 15 des Beschl.Prot. Nr. 170) der Herr Bundespräsident am 20. Dezember 2012 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über das Protokoll Nr. 16 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage“

                                                                                                        „Bundesministerium für europäische

                                                                                                         und internationale Angelegenheiten

BMeiA-E1.8.19.06/0013-I.7/2012

Protokoll Nr. 16 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfrei­heiten; Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

In den vergangenen 15 Jahren hat die Zahl der Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sehr stark zugenommen. Derzeit sind rund 144.000 Beschwerden anhängig.

Mit dem 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das am 1. Juni 2010 in Kraft getreten ist, wurden Maßnahmen getroffen, die – gemein­sam mit internen Reformschritten am EGMR - zu einer Erhöhung der Zahl der Ent­scheidungen des EGMR geführt haben. Dennoch wurden die bereits erreichten Verbesserungen von einigen Staaten als unzureichend angesehen. Aus diesem Grund wurde mit Konferenzen in Interlaken im Jahr 2010 und in Izmir im Jahr 2011 ein neuerlicher Reformprozess eingeleitet, der durch die Brighton-Erklärung, die im Rah­men der Konferenz von Brighton am 20. April 2012 angenommen wurde, einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat.

Österreich hat sich in den EGMR-Reformdiskussionen seit jeher erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Recht des Einzelnen auf eine richterliche Entscheidung des EGMR und die Unabhängigkeit des EGMR nicht in Frage gestellt werden. Dies konnte


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