BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 57

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Sie wollen aber darüber hinaus, dass wir mit diesem Gesetz eine Materie erledigen, die an sich nicht angedacht ist und die auch aus mehreren Gründen problematisch ist. Ich verwehre mich auch dagegen, dass wir den Atomkonsens aufgeben. (Bundesrätin Kerschbaum: Aufweichen!) Das war bis jetzt so, und wenn ein Konsens über etwas besteht – was jetzt so ist –, kann ich den Konsens nicht aufgeben, wenn ich eine andere Materie, die etwas anderes regelt, präziser regle. Diese Logik kann ich nicht ganz nachvollziehen, wobei überhaupt die friedliche Nutzung von Atomenergie – das Thema Kernkraftwerke möchte ich gar nicht ansprechen, aber ich nenne etwa die Nuklearmedizin – durchaus gegeben ist.

In Linz – und woanders wahrscheinlich auch; ich habe es selbst schon besucht – gibt es ein Krankenhaus, in dem zur Krebsbehandlung Nuklearmedizin eingesetzt wird. Das heißt also, da ist durchaus eine friedliche Verwendung möglich, und daher würde ich nicht einfach kategorisch Nein sagen und dass alles nur auf den Bereich der Kraft­werke ausgerichtet sei. – Das ist der erste inhaltliche Aspekt.

Der zweite Aspekt: Wir haben jetzt auch ein Problem von den EU-Gegebenheiten her. Wir erzeugen kein spaltbares Material, wir bauen nicht Uran ab, gar nichts in dem Zusammenhang, daher kann es nur um Zweit- oder indirekte Komponenten gehen – in dieser Anfrage werden etwa Wasserpumpen und dergleichen mehr angesprochen. Wenn ich wirklich das Problem habe, dass ich das verbieten möchte, dann komme ich in einen Regelungstatbestand hinein, der sehr weitgehend ist, denn im Endeffekt muss ich dann bis zur Möbeleinrichtung alles, was mit einem Atomkraftwerk zusammen­hängt, verbieten. Das ist meiner Meinung nach eine sehr problematische Angelegen­heit, weil jedes Unternehmen mit einem Zweitbetrieb in dem Land, in dem die ent­sprechende Errichtung stattfindet, das natürlich genauso machen könnte.

Darüber hinaus glaube ich, dass die entsprechende Diskussion wertmäßig auch im Rahmen der jeweiligen Firmen abgewickelt wird. Denken Sie etwa an Siemens! Sie­mens hat von sich aus den Ausstieg aus entsprechenden Beteiligungen an Program­men und Bewerbungen bekannt gegeben und sich aus diesem Sektor zurückgezogen. Daher glaube ich auch, dass in diesem Fall dieselbe Vorgangsweise angemessen wäre; es soll nicht ein Thema hochgeschaukelt werden, das überhaupt kein Thema ist.

Hinsichtlich der Anfragebeantwortung: Es sind sowieso ganz wenige heimische Fir­men, die da überhaupt zuliefern, und das wird noch weniger werden. Aber die Materie, die wir jetzt in dieser Frage regeln, ist einfach eine andere, daher verstehe ich nicht, warum Sie da nicht zustimmen, auch im Nationalrat nicht zugestimmt haben, denn das ist eine Verbesserung des Status quo im Atomwaffenbereich und hat mit dem anderen prinzipiell nichts zu tun. Dass man das Gute oder sich Verbessernde verhindert beziehungsweise dem nicht zustimmt, weil man sich etwas anderes wünscht, kann ich logisch nicht nachvollziehen; das ist aber auch nicht meine Aufgabe.

Zum zweiten Tagesordnungspunkt – Kollege Schennach hat es schon angesprochen –: Das Außenwirtschaftsgesetz schließt wirklich genau an die Diskussion an, die wir vorher geführt haben, denn wir haben am Rande der Genehmigung – die EU hat keine Freude mit diesem Gesetz – im Außenwirtschaftsgesetz geregelt, dass der Staat dort, wo eine überbordende Kontrolle im Sinne einer Beteiligung von über 25 Prozent durch das Ausland gegeben ist, wenn es um Infrastruktur und Daseinsvorsorge geht, Ein­spruchsmöglichkeiten hat. Das haben wir geregelt, andere Länder haben das nicht gemacht. Das bezieht sich durchaus auch auf Objekte und Gegebenheiten wie Was­ser. Daraus – genau weil wir das tun – können Sie ableiten, dass wir kein Interesse daran haben, irgendeine Privatisierungsdebatte zu unterstützen oder gar zu veranlas-sen.

 


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