BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 58

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Auf der anderen Seite muss man sagen: Was da mit Griechenland, Spanien, Portu­gal – oder welchem Land auch immer – angesprochen worden ist, hat genau die von mir vorhin angesprochene Bedeutung: dass vor einiger Zeit manche geglaubt haben, die Wasserversorgung im Sinne der Leitungen könne jetzt durch Geschäfte, die eben dann schiefgegangen sind, abgesichert werden. Aber auch da ist die Qualität der Versorgung der Bürger in keinem Fall vom Rechtsträger abhängig, davon, ob dieser öffentlich oder privat ist. Und das – da wiederholt sich jetzt leider die Diskussion – sollte mit der Konzessionsrichtlinie nicht verhindert, sondern verbessert werden.

Aus meiner Sicht sind beide Gesetze – sowohl das Sicherheitskontrollgesetz als auch die Verbesserung beim Außenwirtschaftsgesetz; es geht da unter anderem auch um Veröffentlichungsrechte – konkrete Verbesserungen des Istzustandes, und ich hoffe, dass Sie dem auch Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Brückl.)

11.08


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2013 betreffend ein Sicherheitskontrollgesetz 2013.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungs­gesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschafts­ge­setz 2011 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

 


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