BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 63

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investieren würden, weil das Vertrauen in den Finanzmarkt momentan vielleicht nicht ganz so gegeben ist, aber zum Teil trotzdem Kapital da ist. Ich kenne eigentlich kein Projekt, das derzeit ein Problem mit der Finanzierung hätte, sondern ein Problem haben alle Projekte nur mit der Förderung.

Herr Minister, Sie haben zwar gesagt, Sie wollen das Ökostromgesetz nicht jedes Jahr ändern, aber es wird ohnehin jedes Jahr geändert. Vielleicht nehmen Sie sich für 2013 vor, endlich auch einmal mit zu berücksichtigen, dass man, was den Mittelwert beim Marktpreis, beim Ökostrompreis betrifft, in Wahrheit nur die EVUs fördert oder vielleicht auch nicht. Insgesamt ist dies auf jeden Fall ein bisschen eine Schummelei, und der hohe Ökostromzuschlag auf der Rechnung führt dazu, dass die Leute demgegenüber nicht besser eingestellt sind.

Wir brauchen aber, Sie haben es schon erwähnt, einen öffentlichen Verkehr. Wir brauchen Elektromobilität. Darüber haben wir gestern auch eine intensive Diskussion geführt. Elektromobilität wäre supereinfach umzusetzen, was die Steckdosen und das Laden betrifft, wenn es möglich wäre, dass auch andere Personen außer EVUs Strom verkaufen. Das wären also einfache Lösungen.

Und ich würde mir wünschen, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energie insge­samt endlich einmal jenes öffentliche Interesse erwecken, auch gesetzlich, das zum Beispiel eine Gasförderung hat, das zum Beispiel ein Hochleistungsstraßenbau hat, damit das leichter umsetzbar ist. Das wären viele, viele kleine Schritte zu dem Ziel, das wir einfach haben.

Ich würde mir wirklich wünschen, dass wir dieses Gesetz zwar heute beschließen, aber niemals anwenden müssen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

11.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schweigkofler. – Bitte.

 


11.25.19

Bundesrat Johann Schweigkofler (SPÖ, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Minister! Das Energielenkungsgesetz aus dem Jahre 1982 ist durch sehr viele Novellierungen ein wenig unübersichtlich geworden und musste daher komplett erneuert werden. Mit dem Energielenkungsgesetz 2012 steht nun dieses neue Gesetz heute zur Abstimmung.

Ich glaube, wir sind uns alle einig, am besten wäre es, wenn dieses Energielenkungs­gesetz, wenn es dann in Kraft getreten ist, nie gebraucht werden würde. Aber man weiß, die internationale Situation, ob das jetzt zwischen Russland und der Ukraine ist, führt oft dazu, dass es doch Probleme gibt. Und vor einigen Jahren hat dann ganz Europa in den Osten geschaut und sich gefragt, was dort geschieht. Und wir waren dann froh, dass in Österreich entsprechende Vorkehrungen getroffen waren, sodass dann die Betriebe, die Wirtschaft, aber vor allem auch die Haushalte mit entsprechen­der Energie versorgt werden konnten.

Solche Probleme sind sicherlich nur im internationalen Zusammenhang zu lösen. Daher wurden auch die Richtlinien der EU und somit die Vorkehrungen, die diese getroffen hat, in dieses neue Gesetz eingearbeitet. Und wir können also sagen, damit ist Österreich auf der sicheren Seite.

Ich möchte auch anmerken, dass hier ein besonderer Kundenkreis geschützt wird, und zwar sind das die Haushalte, die dann Vorrang haben, sollte es zu einer solchen Krise, die hoffentlich nie eintreten wird, kommen. Das ist ganz in unserem Sinne, denn der Herr Minister wird das ja dann in seinen Verordnungen entsprechend zu regeln haben.

 


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