desratsplenarsaal umschaue, dann sehe ich auf der einen Seite die Grünen und denke jetzt zum Beispiel an die Spezialmaterie Umweltrecht.
Beim Umweltrecht werden die Grünen naturgemäß eine besonders bürgerfreundliche Bestimmung in einem Verwaltungsverfahrensrecht gerne politisch unterstützen, aber gleichzeitig gibt es im Verwaltungsverfahrensrecht auch andere Spezialmaterien. Ich denke da an das Fremdenrecht und schaue jetzt in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen, die diese verwaltungsverfahrensrechtlichen Materien gerne mit einem eher etwas restriktiveren Zugang geregelt haben wollen.
Vor diesem Hintergrund ist es wirklich eine politische Sonderleistung, die allgemeinen Materien und die Spezialmaterien mit verfahrensrechtlichen Grundsätzen so auszustatten, dass wir heute bei uns im Bundesrat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen einstimmigen Beschluss aller Parteien zustande bringen. Ich möchte daher für die sozialdemokratische Fraktion Folgendes sagen: Mein Kompliment, mein Lob, unser gemeinsames Lob gilt insbesondere den Kolleginnen und Kollegen des im Bundeskanzleramt angesiedelten Verfassungsdienstes, die äußerst hervorragende Arbeit geleistet haben. Das war wirklich keine einfach Hausaufgabe, Kompliment!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sollte kaum einen Tagesordnungspunkt geben, der im Bundesrat nicht auch noch mit dem linken oder von mir aus auch mit dem rechten Augen kurz hinsichtlich des föderalistischen Aspekts betrachtet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang zwei Aspekte vorzubringen.
Erstens hat die Verbindungsstelle der Bundesländer zu dieser Rechtsmaterie einige Vorschläge gemacht, und all diese Vorschläge wurden auch aufgegriffen. Insofern kann man auch heute im Bundesrat beruhigt die Zustimmung zu dieser Reform geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim zweiten Aspekt geht es – weil wir den Föderalismus nie als Einbahnstraße betrachten wollen – um unsere Bundesländer. Wir bekommen in diesem Zusammenhang erstmalig Gesetzgebungskompetenz auf Landesebene. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meines Erachtens sollten wir unsere politische Arbeit hinsichtlich der Richterdienststellen auch darauf konzentrieren, dass wir versuchen, darauf zu schauen, dass es zwar unterschiedliche Landesregelungen geben wird, dass aber in der Sache eines einheitlichen Verwaltungsrechtes diese unterschiedlichen Regelungen möglichst nicht zu weit divergieren.
Warum soll es nicht möglich sein, dass ein Mitglied des Landesgerichtshofes Kärnten in vier oder fünf Jahren an den Landesverwaltungsgerichtshof Oberösterreich wechselt? Wenn Dienstrecht oder gar Entlohnungsvorschriften weit auseinanderklafften, dann wäre das wohl ein Hemmnis, und man würde der Sache damit eher einen Bärendienst erweisen als ihr dienlich zu sein.
Klarerweise betreffen diese mahnenden Worte letztlich die Ausführungsgesetze in den Bundesländern. Ich glaube aber, dass sich auch unsere politische Arbeit im Bundesrat darauf konzentrieren sollte, dass wir heute eine tolle Verwaltungsreformnovelle in der Gerichtsbarkeit und in der Ausführungsgesetzgebung auf die Reise schicken und damit möglichst niemandem einen Bärendienst erweisen. Wir werden unsere politische Kraft in den Bundesländern darauf richten, dass diese an sich österreichweit zusammengehörende Materie über die Landesgesetzgebungen nicht zu weit auseinanderdriftet.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wir vonseiten der sozialdemokratischen Fraktion werden daher auch dieser Novelle sehr, sehr gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
11.45
Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt der Klubvorsitzende der ÖVP, Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.
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