gesetzt wurde, an die Transparenzdatenbank, die Artikel-15a-Vereinbarung, die diesbezüglich abgeschlossen wurde! Denken Sie nur an den Stabilitätspakt, in dem sich Bund und Länder geeinigt haben, entsprechende Ausgabengrenzen festzulegen und einvernehmlich durchzusetzen. Oder denken Sie an die jüngste Einigung, die zwischen Bund und Ländern erfolgt ist, das Spekulationsverbot für Körperschaften öffentlichen Rechts, wo ebenfalls zwischen den Ländern eine Einigung erzielt wurde.
Erst heute in der Fragestunde haben wir in einer Anfrage gehört, dass im Bereich der Kinderhilfe und Jugendwohlfahrt auch eine Einigung mit den Bundesländern erzielt wurde. Ich sehe eigentlich durchwegs positive Seiten der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, was für mich ein Beweis dafür ist, dass die Bundesländer keine Reformverweigerer oder Blockierer sind, sondern wenn man sich ernsthaft zusammensetzt, wenn man sich ernsthaft dafür engagiert, ein Problem zu lösen, dann kann das sehr gut gelingen.
Ich glaube, diesen Geist sollten wir uns erhalten, und wir sollten auch einen Blick zurück auf den Österreich-Konvent werfen, im Zuge dessen viele Ideen formuliert wurden, die in harter Arbeit scheibchenweise zwischen Bund und Ländern miteinander abgearbeitet wurden. Auch die Idee der Landesverwaltungsgerichte war ein wesentliches Thema beim Österreich-Konvent.
Wir wissen alle, dass diese Fülle von Vorschlägen des Österreich-Konvents nicht mit einem Gesetz realisiert werden kann. Jeder weiß, dass das in kleinen Scheiben und in kleinen Stücken umgesetzt werden muss und dass eine Staats- und Verwaltungsreform nicht in einem großen Mammutgesetz durchgesetzt werden kann, sondern immer in kleinen Schritten und immer mit der Vision, für den Bürger etwas Besseres anzubieten – und das ist gelungen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, in den letzten Tagen ist noch ein neues Thema aufgetaucht, das den Bund und die Länder sehr stark betrifft, nämlich der Vorschlag, dass die Länder eine eigene Steuerautonomie haben sollen. Erlauben Sie mir auch dazu ein paar Sätze! Ich finde es gut, dass diese Debatte geführt wird. Die Länder haben keine Angst vor einer eigenen Steuerautonomie. Es heißt immer, die Länder geben das Geld aus, das sie selber nicht verdienen beziehungsweise das sie selber nicht verantworten müssen, sondern der Bund nimmt das Geld ein und die Länder geben es aus. Ich glaube, mit diesem Vorschlag kann man auch diese Aussagen entkräften und die Bundesländer damit auch zu einer gewissen Verantwortung führen, denn sie sind bereit, diese Eigenverantwortung zu übernehmen. Auch der Herr Bundespräsident hat sich dazu geäußert und gesagt, er hält das für eine interessante Idee, und er würde das nicht a priori ablehnen.
Ich sehe darin auch eine Chance zu einer Aufgabenreform, dass man fragt: Was soll der Staat machen? Was ist Angelegenheit des Staates? Wer macht was in diesem Staate und in dieser Republik? Was kostet das im konkreten Fall? Und: Wie kann das finanziert werden? Das soll auch immer eine Richtlinie sein. Wir kommen damit auch zu mehr Eigenverantwortung, wenn die Steuerautonomie auch bei der Ausgabenseite, sprich, bei den Ländern, angehängt wird. Ich glaube, dass wir diese Gedanken weiterverfolgen sollten – alles natürlich unter dem Aspekt, dass die Gesamtabgabenquote in dieser Republik nicht größer werden darf, sondern dass jener die Finanzierungsautonomie bekommt, der auch die Kompetenz in dieser Republik hat.
Ich denke, diese Debatte ist eine gute. Es gibt verschiedene Studien, Anregungen, Untersuchungen und Unterlagen dazu, die in Zukunft noch mehr verbreitet und der Öffentlichkeit dargelegt werden sollen. Wir sind auch in der Zusammenarbeit der
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