BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 73

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Österreicher und Österreicherinnen über juristische Fachkenntnis. Das ist so. (Vize­präsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Vieles wurde erreicht. Jetzt könnte man dieses klassische Bild vom halbvollen oder halbleeren Glas nehmen, wir sagen: halbvoll.  Nein, es ist ziemlich voll, das Glas. Ein bisschen Platz ist noch, um ein bisschen etwas nachzuschenken, muss man sagen.

Eines, was wir nicht erreicht haben  und das haben wir, das möchte ich hier in der Länderkammer schon auch sagen, leider den Ländern zu verdanken –, ist, dass wir gerne die Möglichkeit der Verfahrenshilfe auch beim Verwaltungsgerichtshof gehabt hätten. Da waren die Länder dagegen, aus welchen Gründen auch immer. Ich kann es nicht ganz nachvollziehen.

Sei es drum, es ist ein großer Fortschritt, es ist wirklich eine Reform. Und wenn wir das Wort „Reform“ in anderen Zusammenhängen seltener verwenden, dann glauben uns vielleicht auch die Bürgerinnen und Bürger am Ende einer Reform, dass diesmal wirklich eine passiert ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.03


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Bundesrat Keuschnigg. – Bitte.

 


12.03.18

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reorganisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde ja über viele Jahre, wenn ich richtig informiert bin: seit 1995, zwischen Bund und Ländern verhandelt. Und das Besondere an diesem Gesetz und an diesen Beschlüssen ist der Kompromiss, der Konsens, der auf breitester Ebene zugrunde liegt – ich möchte das ausdrücklich erwähnen, ein breitester Konsens im Nationalrat und auch ein breiter Konsens in den Bundesländern.

Als Bundesrat, als Länderkammer haben wir uns vor allem für die Auswirkungen auf die Bundesländer zu interessieren, und wir haben da enorm große Einschnitte festzustellen. Es werden mehr als 300 Unabhängige Verwaltungssenate aufgelöst und durch neun Landesverwaltungsgerichte ersetzt. Es sind ja Landesverwaltungsgerichte, die von den Ländern, von den Bundesländern organisiert werden, die auch die Richter bestellen und die Organisation abwickeln.

Und es ist – Kollege Klug hat es schon erwähnt – auch ein historisches Faktum, dass die Bundesländer erstmals damit Anteil an der Gerichtsbarkeit erhalten. Das ist auch ein historischer Schritt.

Ich möchte es, nachdem schon sehr viel ausgeführt worden ist, eher kurz halten und den Verhandlungsführern auf beiden Seiten – Bundesebene und Länderseite – sehr herzlich für diesen konstruktiven Geist, mit dem diese Verhandlungen geführt wurden, danken. Es ist ja die größte Verwaltungsreform seit dem Jahre 1925, und es haben sich die Jahre, die man in Gesprächen verbracht hat, bezahlt gemacht.

Wie überhaupt – und ich möchte an dieser Stelle die Ausführungen des Kollegen Kneifel betonen – in dieser Legislaturperiode sehr viel zwischen Bund und Ländern weitergegangen ist, was also in dieser Wertigkeit in der Öffentlichkeit vielfach nicht wahrgenommen wird.

Ich darf nur mit zwei Stichworten einmal auf die Sicherheitsverwaltungsreform hin­weisen. Aus 32 Behörden wurden neun oder, mit den Bundesstellen, zehn. In der Pflegegeldverwaltung wurden mehr als 300 Bezug auszahlende Stellen reduziert auf neun, pro Bundesland eine, und die Bundesstellen dazu. Und heute beschließen wir


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