BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 83

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12.42.29 7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle) (2109 d.B. und 2119 d.B. sowie 8899/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Beer. Ich bitte um den Bericht.

 


12.42.42

Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Der Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Natio­nal­rates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenver­kehrsordnung 1960 geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 5. Februar 2013 den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

12.43


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.43.46

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Auch diese mittlerweile 25. Novelle zur Straßenverkehrsordnung enthält durchaus einige positive Punkte, denen wir zustimmen, beispielsweise das Handyverbot für Fahrradfahrer, die Änderungen bezüglich Behindertenausweis oder Erleichterungen für Hebammen.

Ich möchte aber jetzt zwei Punkte herausgreifen, denen wir überhaupt nicht unsere Zustimmung erteilen können, sodass wir diese 25. Novelle ablehnen werden. Es sind dies die sogenannten Begegnungszonen und die Aufhebung der Radwegebenutzungs­pflicht.

Meine Damen und Herren, jahrelang, jahrzehntelang haben Kommunen, Gemeinden, Städte und auch Länder Unsummen in die Entflechtung des Verkehrs investiert. Sie haben Fahrradwege geschaffen, die teilweise begleitend zu Bundesstraßen sind. Im innerstädtischen Raum ist sehr viel passiert. Das alles waren Investitionen, die der Steigerung der Lebensqualität für die Verkehrsteilnehmer auf der einen Seite und vor allem natürlich auch der Steigerung der Verkehrssicherheit gedient haben.

Diese Trennung zwischen schwachen und starken Verkehrsteilnehmern hat also durchaus einen Sinn gemacht. Die Schwächsten sind ja noch immer die Fußgänger, und hier vor allem ältere Menschen und Kinder. Auch diese müssen sehr häufig vor den sozusagen Zweitschwächsten geschützt werden, nämlich vor den Radfahrern.

Nicht umsonst findet man immer mehr Fußgängerzonen, in denen ein Verbot herrscht, auf dem Fahrrad zu fahren, was heißt: Das Fahrrad muss geschoben werden. Das hat seine Ursache in diesen Beobachtungen. Ich glaube, jeder von uns hat schon erlebt, dass – ich sage das einmal unter Anführungszeichen – „wildgewordene“ Radfahrer


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