BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 86

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dann, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird und das Fahrzeug entsprechend mit der Tafel „Hebamme im Dienst“ versehen ist.

Geschätzte Damen und Herren, kurz zusammengefasst: Das heute zu beschließende Gesetz, die 25. Straßenverkehrsordnungs-Novelle, ist ein weiterer wichtiger Beitrag für die Sicherheit der Mobilität aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Daher wird meine Partei dieser Novelle gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Kainz. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.55.41

Bundesrat Christoph Kainz (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon meine Vorredner erwähnt haben, beschließen wir heute die 25. Novelle zur Straßenverkehrs­ordnung. Ein wesentlicher Teil dieses Pakets ist natürlich all das, was mit den Verän­derungen, ich würde es fast so ausdrücken: mit Verbesserungen dafür, das Rad zu benutzen, zusammenhängt.

Es sind aber auch zwei weitere Themenbereiche mit dabei, nämlich die notwendige und richtige Anpassung betreffend die Mitnahme des Traktorführerscheins, aber auch die Erleichterung der Parksituation bei Hebammen, auf die auch schon mein Vorredner eingegangen ist.

Ich möchte hier auch aus meiner Erfahrung beziehungsweise meiner Funktion als Bürgermeister der Weinbaugemeinde Pfaffstätten, wo wir in Niederösterreich ja auch alles versuchen, um die Attraktivierung der Fahrradbenutzung zu fördern, aus der Praxis ein paar Punkte einbringen.

Wir wissen, dass 50 Prozent aller Autofahrten unter fünf Kilometer und ein Viertel aller Autofahrten unter zweieinhalb Kilometer lang sind. Das heißt, wenn wir diese Situation sehr genau analysieren, so glaube ich, sind wir gut beraten, wenn wir alles daran­setzen, das Fahrrad und die Benützung des Fahrrades zu attraktivieren und auch zu erleichtern. Radfahren ist wichtig, nicht nur, weil es gesund ist, sondern weil dadurch natürlich auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Es spart CO2.

Gerade deshalb setzt das Bundesland Niederösterreich bewusst sehr viele Maßnah­men und Initiativen auch in diese Richtung. Ich denke da an die Förderpolitik des Bundeslandes Niederösterreich. Gerade was die Attraktivierung des Alltags-Radweg­verkehrs, aber auch des Rades im Bereich des Freizeitverkehrs betrifft, wurden in den letzten Jahren über 1 300 Kilometer an Top-Radrouten geschaffen.

Aber auch in den Gemeinden hat sich viel getan. Die Niederösterreicherinnen und Nie­derösterreicher besitzen rund 1,2 Millionen Fahrräder und legen insgesamt rund 300 Kilo­meter zurück. Wir haben uns im Bundesland Niederösterreich auch ein sehr klares Ziel gesetzt, nämlich die Verdoppelung des Radweganteils, das heißt bis 2020 auf 14 Prozent. Es wurden allein schon 5 Millionen in die Errichtung von Radwegen und auch in den Lückenschluss bei Ortsdurchfahrten investiert.

Wir haben auch in meiner Gemeinde – mit unserer Nachbargemeinde Traiskirchen – ein Projekt vor, das wir jetzt diskutieren werden, um letztendlich auch die Lücke zwi­schen Traiskirchen und Pfaffstätten zu schließen. Ich denke auch, dass wir mit „nextbike“, also Fahrräder für den Umstieg vom öffentlichen Verkehrsmittel – von der Bahn auf das Fahrrad – auszuborgen, ein sehr gelungenes Projekt initiiert haben.

Nun zur ganz konkreten Novelle, die uns heute vorliegt: Es wurde schon darauf einge­gangen, dass das Telefonieren auf dem Fahrrad zukünftig verboten ist. Okay, das wird


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