BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 87

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eine notwendige Maßnahme sein; ob das wirklich zur Attraktivierung beiträgt, sei dahingestellt. Aber ich glaube und bin davon überzeugt, dass hier auch Unfallzahlen reduziert werden können, und so ist es auch ein Schritt, den wir mit dieser Novelle setzen.

Die Fahrradstraßen wurden angesprochen, aber die Begegnungszonen möchte ich auch ansprechen. Ich glaube, dass wir in den Gemeinden zu Recht in den letzten Jahren auch sehr viele Schritte gesetzt haben, um das Miteinander zu ermöglichen. Wir haben einerseits freiwillig die Kilometerbeschränkung im Ortsgebiet von 50 km/h teilweise auf 30 km/h, in meiner Gemeinde auch auf 40 km/h, reduziert. Das ist eine Maßnahme, die auf große Akzeptanz bei den Bürgern stößt und teilweise auch von den Bürgern gefordert wird. Wir haben auch Wohnstraßen eingeführt, weil wir wissen, dass dort Kinder-/Fußgängerverkehr, Pkw-Verkehr und Fahrradverkehr gleichberech­tigt miteinander abzuwickeln sind.

Ich halte die Einführung einer Begegnungszone für einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, weil wir in Siedlungsgebieten das Miteinander ermöglichen wollen. Die Be­geg­nungszone ist ein Schritt in diese Richtung, indem man die Geschwindigkeit reduziert und das Miteinander zwischen Fußgänger, Fahrrad und Pkw ermöglicht. Wo ich in einem Siedlungsgebiet wirklich ein erhöhtes Fußgängeraufkommen habe oder vielleicht auch mehr spielende Kinder den öffentlichen Raum benutzen wollen, dort kann ich punktuell ganz gezielt eine Wohnstraße widmen. Es erhöht die Akzeptanz, wenn wir jene Maßnahme verordnen, die uns für das betreffende Gebiet als richtig erscheint. Alles in allem ist das ein gutes, ein gelungenes Paket, das zweifellos unsere Zustimmung bekommen wird.

An dieser Stelle möchte ich, wenn ich schon hier am Rednerpult stehen darf, auch noch ein Thema aus Sicht eines Bürgermeisters ansprechen. Ich bin dankbar dafür, dass in der Verkehrsausschusssitzung des Nationalrates eine Ausschussfeststellung erfolgt ist, nämlich die, den Gemeinden wieder die Möglichkeit flexibler Radarmes­sun­gen einzuräumen. Das hatten wir schon, das hat sich auch bewährt. Natürlich geschieht das unter sehr klar strukturierten und vorgegebenen Rahmenbedingungen, klar definierten Vorgaben, das ist ganz klar, aber es muss möglich sein.

Es kann nicht Aufgabe der Bundesexekutive sein, die sich sehr bemüht, flächen­deckend in den Gemeinden jenem Wunsch nachzukommen, der von den Bürgern an uns herangetragen wird, nämlich dass wir das auch überwachen sollen. Deswegen sind wir gut beraten, sachlich und uns die nötige Zeit nehmend die Vorkommnisse beziehungsweise die Vorfälle, die Rahmenbedingungen und die Vorgaben genau zu definieren, sodass künftig eine flexible Radarmessung ermöglicht wird.

Mit dieser Ausschussfeststellung ist ein erster Schritt getan. Ich persönlich unterstütze das und, so denke ich, auch die Kolleginnen und Kollegen im Verkehrsausschuss des Bundesrates. Der vorliegenden Novelle werden wir von der ÖVP-Fraktion sehr gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.02


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


13.02.15

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wenn man eine verkehrspolitische Diskussion führt, führt man zwangsläufig immer auch eine kulturelle. Wie man sich im Verkehr fortbewegt, ist immer auch eine Frage der Zeit und der Prioritäten, die die Menschen in dieser Zeit setzen, eine Frage dessen, was gerade „in“ und en vogue ist. Dass sich in den letzten Jahren kulturell etwas im Verkehr oder


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