BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 94

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von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie: Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 2013 den Antrag, den Tätigkeitsbericht der Bundesanstalt für Verkehr 2011, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.

 


13.25.00

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es ein bisschen schade, dass wir jetzt fünf eigentlich sehr verschiedene Gesetzesvorlagen unter einem diskutieren, bei vier stimmen wir nämlich zu, bei einer nicht. Ich muss mich jetzt aus Effizienzgründen leider auf die Kritik beschränken, und das Lob, Frau Ministerin, das bekommen Sie vielleicht später in schriftlicher Form. (Bundesrat Mag. Klug: Man darf sie auch mündlich loben!)

Das einzige Gesetz unter diesen fünf, dem wir nicht zustimmen, ist die Novelle des Bundesstraßengesetzes, einfach aus dem Grund, weil die Sinnhaftigkeit und Wichtig­keit dieser Novelle uns leider verschlossen geblieben ist. Warum es jetzt so enorm wichtig ist, dass man Güterterminals direkt an die Autobahnabfahrt setzen darf und nicht ein paar Meter Landesstraße dazwischen sein müssen, das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich denke, im Bundesstraßengesetz gäbe es weitaus mehr Dinge, die man neu überlegen könnte, wie zum Beispiel die Sinnhaftigkeit von manchen Bun­desstraßen, die dort verordnet sind.

Wir haben im Weinviertel eine der ersten „Geister-Autobahnen“. Wenn man die neue S 1, die doch viele Hundert Millionen Euro gekostet hat, am Tag befährt, dann fühlt man sich allein und weiß gar nicht mehr, ob man GeisterfahrerIn ist oder nicht, denn außer einem selbst ist niemand auf der Straße. Ähnlich sehe ich das auch bei der S 33, die ist zwar brav verlängert worden bis nach St. Pölten, üppig befahren ist sie nicht. Ich denke, in diesen Bereichen wird die ASFINAG sicher ein Problem haben, die Investitionskosten, die sie da getätigt hat, irgendwie auch wieder mit der Maut hereinzubekommen.

Weiter geht es mit der A 5, wo die Verkehrszahlen ab Schrick bekannt sind. Diese sind sehr niedrig, und trotzdem muss man jetzt die A 5 weiterbauen bis zur Grenze, nur weil es vielleicht manche Landeshauptleute so wollen.

Das ist unsere große Kritik am Bundesstraßengesetz insgesamt: Es wird nicht verord­net, was unbedingt notwendig ist. Es wird nicht geschaut, was das für klimapolitische Auswirkungen hat, sondern es geht in erster Linie um Wünsche und Beschwerden von Landeshauptmenschen. (Bundesrätin Greiderer: Haben Sie das gegendert?) – Ja, ich habe das jetzt gegendert.

Sie haben vorhin so schön gesagt – eigentlich tut mir das ein bisschen leid –, bei der Schiene müssen wir jeden Euro zweimal umdrehen. Bei der Bundesstraßenplanung habe ich den Eindruck, dass dem nicht ganz so ist. Deshalb ist uns, wie gesagt, die Priorität der derzeitigen Novelle nicht wirklich ersichtlich geworden. Es gibt sehr viel, was wir an diesem Gesetz gerne geändert hätten, und deshalb werden wir dieser Änderung nicht zustimmen.

Ich möchte Ihnen aber auch in Bezug auf die Bundesstraßen – und weil jetzt schon Fasching ist – noch eine kleine Information zukommen lassen. (Bundesrat Stadler: Ist


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