träger Schiene – große Frachtbahnhöfe, Güterterminals –, Luft – Flughäfen – und Wasser – Häfen – an Bundesstraßen ermöglicht wird. Was ist daran so schlimm? (Zwischenruf der Bundesrätin Kerschbaum.)
Es ist ohnehin jedem das seine, aber ich glaube, wenn man da direkte Anbindungen an ein hochrangiges Straßennetz hat, weg von den oft verstopften Zufahrten von Güterterminals, Flughäfen, dann ist das nichts Negatives. Diese Novellierung, diese Verlagerung des Verkehrs auf ein hochrangiges Straßennetz, ist sicher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung in punkto Verkehrssicherheit.
Wir haben im Ausschuss gehört – weil es gerade um Lärmschutz gegangen ist –, dass auf den Lärmschutz geachtet wird, wenn diese Zufahrten gemacht werden und dort in der Nähe vielleicht irgendwo ein Wohngebiet ist. Das ist wohl auch in unserem Sinn.
Weiters beinhalten diese Tagesordnungspunkte die Änderung des Kraftfahrgesetzes und des Führerscheingesetzes. Die Novellierungen der beiden Gesetze bringen eine Vereinfachung für Lenkerinnen und Lenker und haben einen hohen Praxisbezug. Da geht es unter anderem um einen Punkt, den Kollege Kainz beim vorherigen Tagesordnungspunkt schon angesprochen hat – er war ein bisschen der Zeit voraus –, nämlich den Traktorführerschein. Damals, als wir das Mitführen des Führerscheins bei Fahrten von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Motorkarren und Zugmaschinen in einem Umkreis von zehn Kilometern beschlossen haben, hat das im Nachhinein für großen Aufruhr gesorgt, und wir sind alle bombardiert worden. Ich habe es nicht ganz verstanden, das muss ich ganz ehrlich sagen, aber jetzt sind wir uns wieder einig. Diese Sache wird wieder aufgehoben.
Man hat auch gesehen, Kollege Franz Wenger, dass es schon im Ausschuss zu einer Diskussion gekommen ist, und ich hoffe für alle Betroffenen, dass es wirklich bei unserer Diskussion bleibt und dass es von der Exekutive genauso wie früher gehandhabt wird, dass sie jetzt nicht im Umkreis von zehn Kilometern die Landwirte strafen, wenn sie den Führerschein nicht mithaben.
Es steht dort auch ausdrücklich: im Zuge der landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Im Ausschuss sind einige Tätigkeiten angesprochen worden, die sicher problematisch sind. Wenn ein Landwirt zum Beispiel für den Maschinenring oder für Speditionen am Wochenende Autoanhänger überstellt, weil man mit dem Lkw nicht fahren darf, dann hat das natürlich mit landwirtschaftlicher Tätigkeit nichts mehr zu tun. Ich hoffe, dass ihnen das bewusst ist. Es dürfte, glaube ich, für die Kolleginnen und Kollegen in der Landwirtschaft keine große Umstellung sein, denn sie haben es früher genauso gehandhabt und wir haben das jetzt wiederhergestellt, was früher schon einmal gegolten hat.
Weiters gibt es Änderungen im Fahrschulbereich. Die behördliche Zustimmung bei Änderungen der Schulfahrzeuge wird geändert. Die Bestimmungen über die Wiederholung der Lehrbefähigungsprüfung werden großzügiger gestaltet, und vor allem werden die Möglichkeiten für die Behörde im Rahmen der Fahrschulinspektionen ausgedehnt und verbessert. Darüber hinaus wird das System der Bewilligung von Übungsfahrten neu gestaltet. Dabei entfällt die bisher vorgesehene Bewilligung für den Begleiter, was mit einem Entfall – wie bereits angesprochen – von Verwaltungslasten in diesem Bereich verbunden ist.
Mit diesen Maßnahmen haben wir in Zukunft weniger Bürokratie und, wie ich hoffe, auch weniger Kosten. Wenn man bedenkt, dass der Führerschein für Führerscheinwerber jetzt schon 1 000 € oder mehr kostet, dann ist zu hoffen, dass sich mit diesen Maßnahmen vielleicht auch am Preis ein bisschen etwas ändert, oder dass das Ganze in nächster Zukunft zumindest nicht wieder teurer wird.
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