BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 113

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Also bitte, sehr geehrte Frau Ministerin, vielleicht fällt Ihnen doch etwas anderes ein, eine andere Widmung, die vielleicht der Tradition der österreichischen Geschichte mehr dient als ein modernes Literaturmuseum in einem uralten Gebäude. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.41


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich erteile es ihr.

 


14.41.10

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das Bundesmuseen-Gesetz regelt die Einrichtung jener wissenschaftlichen Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes, denen unbewegliche und bewegliche Denkmale im Besitz des Bundes zur Erfüllung ihres kulturpolitischen und wissenschaftlichen Auf­trages anvertraut sind. Diesen taxativ aufgezählten Bundesmuseen sind die in der Anlage A dieses Gesetzes verzeichneten Immobilien beziehungsweise Teile von Immobilien samt Zubehör zum Gebrauch überlassen.

Kulturpolitische Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bundesmuseen machen nun formale Änderungen dieses Kataloges erforderlich. So wird in den Räumlichkeiten des Hofkammerarchivs durch die Österreichische Nationalbibliothek ein Literaturmuseum eingerichtet und dazu das betreffende Gebäude in der die Österreichische National­bibliothek betreffenden Zeile in der Anlage A des Bundesmuseen-Gesetzes ergänzt.

Die zweite Änderung betrifft das Belvedere. Dort wurde mit der Wiedereröffnung des 21er Hauses nach den getätigten Investitionen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ein Ort der österreichischen Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts im internationalen Kontext geschaffen. Die formale Änderung in diesem Zusammenhang betrifft den in Anlage A bezeichneten Standort des 21er Hauses. Das entsprechende Grundstück wurde in Einlagezahl 4159 der Anlage A einbezogen und Einlagezahl 4158 daher gelöscht.

Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zu den oben genannten formalen Bereinigungen zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.43


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Köberl. Ich erteile es ihm.

 


14.43.58

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Novelle zum Bundesmuseen-Gesetz 2002. Worum geht es konkret? – Ich möchte meiner Vorred­nerin, Frau Kollegin Grimling, sehr herzlich danken, sie hat die Materie bis ins Detail erläutert. Lassen Sie es mich kurz fassen: Es geht zum einen darum, wie wir gehört haben, dass Teile des ehemaligen Hofkammerarchivs der Österreichischen National­bibliothek zur Nutzung für ein geplantes Literaturmuseum übertragen werden, und zweitens um eine formale Bereinigung im Zusammenhang mit dem Betrieb des wie­dereröffneten 21er Hauses und der Österreichischen Galerie im Belvedere.

Wie wir wissen – von meinem Vorredner beziehungsweise meiner Vorrednerin wurde es bereits erwähnt –, plant die Österreichische Nationalbibliothek die Errichtung eines neuen Literaturmuseums im ehemaligen Hofkammerarchiv in der Johannesgasse im 1. Bezirk. Ich möchte an dieser Stelle der Direktorin der Nationalbibliothek, Frau Dr. Jo-


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