BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 142

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Es gibt auch noch andere Körperschaften öffentlichen Rechts, aber keine wie die Österreichische Hochschülerschaft, zu einem Gutteil aus Zwangsbeiträgen finanziert, die mit diesen Zwangsbeiträgen Busse und Anreisen – so eindeutig nachgewiesen aus Salzburg, wahrscheinlich auch aus Graz – bezahlt, damit Menschen zum Demons­trieren gegen eine politische Partei fahren können – und das mit öffentlichen Geldern. Das kann es nicht sein, denn die Hochschülerschaft ist vergleichbar mit einer Ein­richtung wie der Wirtschaftskammer, wie der Arbeiterkammer – undenkbar, dass solche Einrichtungen solche Vorgänge unterstützen würden! (Beifall bei der FPÖ.)

Allein die Österreichische Hochschülerschaft scheint hier einen Freibrief zu haben, mit dem Geld der Studenten zu tun, was ihren Führern politisch in den Kram passt. (Bundesrat Mag. Klug: Vorsitzender! Auf der ÖH heißt es Vorsitzender!) – Ich war es selber einmal. (Bundesrat Mag. Klug: Ich wollte es nur korrigieren, sprachlich!)

Was ist die Konsequenz aus dem Ganzen? Das – das hat auch bereits Herr Jenewein gesagt – wollen wir eigentlich alle nicht. Ich will nicht, dass irgendeine andere politische Partei, die auf dem Boden der Demokratie steht, die sich zu unserer Republik und ihren Grundsätzen bekennt, von den Organen dieser Republik nicht mehr geschützt wird (Beifall bei der FPÖ), und – es ist bereits angesprochen worden – ich will nicht, dass weder wir, noch irgendeine andere Partei gezwungen wird, diesen Schutz selbst in die Hand zu nehmen. Wir haben das bereits  (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Stadler: Gefährlich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Jawohl, das wird gefährlich, da hast du völlig recht, Herr Kollege! Es ist brandgefährlich (Bundesrat Stadler: Deine Aussagen sind brandgefährlich! – Bundesrat Schennach: Bürgerwehr in Graz! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), diesen Schutz nicht zu gewährleisten, denn damit ist Tür und Tor geöffnet.

Neben dem, was hier strafgesetzlich, vom Strafgesetzbuch her relevant ist, gibt es auch das Versammlungsgesetz, das in keiner Weise eingehalten wurde. In § 13 Abs. 2 dieses Gesetzes heißt es:

„Desgleichen ist die Auflösung einer, wenngleich gesetzmäßig veranstalteten Ver­sammlung vom Abgeordneten der Behörde () zu verfügen, wenn sich in der Ver­sammlung gesetzwidrige Vorgänge ereignen oder wenn sie einen die öffentliche Ordnung bedrohenden Charakter annimmt.“

Auch das ist nicht erfolgt. Hier ist den geltenden Gesetzen nicht Genüge getan worden, und das liegt nicht an der Frau Innenminister. Das liegt in unseren Augen einzig und allein an dem Verantwortlichen, für den die Unschuldsvermutung gilt, der jetzt zu Recht mehrere Klagen erhalten wird: am Wiener Polizeipräsidenten Pürstl. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.)

Ich muss eines schon ganz klar sagen: Wenn der Polizeipräsident einer Weltstadt nicht in der Lage ist oder nicht willens ist, eine Ballveranstaltung (Bundesrat Mag. Klug: War es jetzt ein Ball oder eine Veranstaltung?), die von der drittstärksten Parlamentspartei veranstaltet wird, zu schützen, ihre Besucher zu schützen, dann ist er rücktritts- oder ablösereif. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.)

Wir haben die Situation, dass er wissen musste, dass es zu Störaktionen kommen wird – es waren im Internet genügend Aufrufe zu lesen –, und ich gehe davon aus, dass die Polizei und das Innenministerium im Vorfeld – Sie haben es auch gesagt – in Kontakt mit ausländischen Polizeibehörden, mit den deutschen, gestanden sind und sehr wohl informiert waren.

Es wurden offensichtlich auch keine Lehren aus der letztjährigen Veranstaltung gezogen. Wir hatten das ja alles schon einmal, und das war im heurigen Jahr sozusagen dasselbe, teilweise noch ärger als im vergangenen Jahr. Wenn er nicht in


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