BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 166

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18.05.23

Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt den 5. UVP-Bericht des Bundesministeriums für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Diskussion vorliegen. Der Bericht umfasst insgesamt 112 Seiten, ist sehr übersichtlich von der Einleitung bis hin zu den Anhängen gegliedert und sehr aufschlussreich und verständlich formuliert.

Ziel dieses Berichtes ist es insbesondere, einen Überblick über die bisherigen Erfah­rungen mit der Vollziehung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 im Berichtszeitraum von März 2009 bis 2012 zu geben. Es wird die Tätigkeit der mit der UVP befassten Organe gezeigt. Weiters wird über die Aktivitäten in der EU und im internationalen Bereich berichtet.

Ich möchte eingangs kurz auf die Aufgaben und Grundlagen der UVP eingehen. Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 sieht eine äußerst wichtige Prüfung und Bewertung möglicher Auswirkungen eines Projektes auf die Umwelt in all ihren Facetten unter Beteiligung der Öffentlichkeit vor der Verwirklichung beziehungsweise Umsetzung des jeweilig betroffenen Projektes vor. Geprüft werden hier unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf fast alle Bereiche wie auf uns Menschen, auf Tiere, Pflanzen sowie auf unsere und deren Lebensräume, aber auch auf Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft.

Als Bürgermeister – und es sind ja auch einige Bürgermeister hier in diesem Hohen Haus vertreten – sind wir in Umweltverträglichkeitsprüfungen sehr oft direkt vertreten und davon betroffen. Ich bin sehr dankbar dafür, dass dieses UVP-Gesetz immer wieder novelliert und den tatsächlichen Anforderungen angepasst wurde und auch in Zukunft angepasst werden wird. All diese Novellierungen sind im vorliegenden Bericht detailliert angeführt.

Die letzte Novelle beinhaltet wichtige Schritte wie zum Beispiel Verfahrens­verein­fachungen durch eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung statt der Einzelfall­prüfung, den Entfall der Parteistellung von mitwirkenden Behörden im Feststellungs­verfahren, die Vereinfachung bei Einreichunterlagen von Projektwerbern sowie viele, viele Sonder- beziehungsweise Neuregelungen und Ergänzungen. Ich möchte hier speziell auf die Windkraftproblematik hinweisen.

Betreffend den Vollzug gibt der Bericht einen eindrucksvollen Überblick über durch­geführte UVP-Feststellungsverfahren und die Entwicklung der UVP-Genehmigungs­verfahren. Erstmals wird auch über das Verfahrensmonitoring berichtet.

Insgesamt wurden seit 2000 beim Umweltbundesamt 943 Feststellungsbescheide erfasst, wobei in 83 Prozent der Feststellungsbescheide festgestellt wurde, dass keine UVP-Pflicht besteht. Die Verteilung der einzelnen Fälle ist in verschiedenen, gut über­schaubaren Diagrammen und Grafiken im Bericht dargestellt. Auch die Verfahrens­dauer der verschiedensten Verfahren ist eindrucksvoll dargestellt, wobei ich hier sicher keine Einzelwerte darstellen werde, da diese bei Interesse nachlesbar sind.

Ein weiterer interessanter Teil des Berichtes sind die angeführten Fallbeispiele. Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass seit dem Jahre 2004 Umweltorganisationen die Ein­haltung von Umweltschutzvorschriften als Partei im Verfahren geltend machen können. Ich möchte hier nur erwähnen, dass die Vorab-Anerkennung sehr wichtig ist und dass derzeit insgesamt 36 Umweltorganisationen für diese Tätigkeiten anerkannt sind.

Eine wichtige Einrichtung ist der Umweltsenat, der als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde eingerichtet ist, aus insgesamt 42 Mitgliedern besteht und in 18 Kam-


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