BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 170

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18.20.01

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Anerkennung für diesen Bericht. Ich leite die gerne weiter an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums, die sich sehr umfangreich mit der Thematik befassen und im UVP-Bericht transparent dargestellt haben, wie die Verfahren ablaufen. So soll es auch sein. Dieser 5. Bericht weist gegen­über dem Vorgängerbericht insofern eine Neuerung auf, als ein Verfahrensmonitoring enthalten ist. Man sieht also, wie die Verfahren abgelaufen sind. 329 durchgeführte Verfahren werden dargestellt.

Beim UVP-Gesetz, beim Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz prallen die Interessen diametral aufeinander, nämlich zum einen die wirtschaftlichen Interessen, Straßen zu errichten, Energieprojekte umzusetzen, Tunnel zu errichten, Eisenbahnstrecken und auf der anderen Seite der Schutz der Umwelt, Naturschutz, Landschaftsschutz. Die Gratwanderung, die wir immer unternommen haben – das war mein Anspruch, den wir versucht haben zu erfüllen –, war, dass wir wirtschaftliche Interessen und Umwelt­interessen unter einen Hut bringen, Ökonomie und Ökologie versöhnen wollten. Wir müssen in eine neue Dimension des Umweltschutzes und der Wirtschaftspolitik gehen, nicht gegeneinander kämpfen und den Konflikt suchen, sondern gemeinsam ver­suchen, Lösungen zu erzielen. Das ist bei den bisherigen Novellen zum UVP-Gesetz auch gelungen, nämlich einerseits wirtschaftliche Interessen zu unterstützen und andererseits, aber ja, sehr wohl auch Bürgerrechte zu stärken. Ich bekenne mich dazu.

Bei manchen Verfahren, die elendslang dauern, wo Gutachten um Gutachten erstellt werden, muss man schon auch die Diskussion mit der Bevölkerung führen, wenn dann der Bürger plötzlich kritisch sagt: Das ist ein Wahnsinn, was das für Bürokratie bedeutet, und da geht nichts weiter. Das ist keine parteipolitische Frage, sondern eine Frage der Verfahrensdauer, denn im Endeffekt hat niemand etwas davon, wenn Ver­fahren elendslang dauern, enorme Gutachtenkosten verursachen und nicht entschie­den wird. Ich meine, dass der Bürger und auch ein Projektwerber das Recht haben, dass nach einem qualitätsvollen Verfahren auch entschieden wird. Irgendwann einmal muss gesagt werden: Ja, es wird gebaut!, oder: Nein, es wird abgelehnt! Es war das Ziel dieser UVP-Verfahren, Bürokratie zu entlasten, Kosten zu sparen und die Verfahren auch zu verkürzen, denn es hat niemand etwas davon, wenn es elendslang dauert.

Daher bin ich stolz darauf, dass wir seit dem 4. UVP-Bericht – jetzt liegt der 5. vor – eine merkliche Verkürzung der Verfahrensdauer erreicht haben. Sie haben das erwähnt, Herr Bundesrat, und auch andere Redner. Dazu bekenne ich mich in der gemeinsamen Anstrengung, Bürokratie zu reduzieren. Was wir gemacht haben, war zum Beispiel, dass Gutachten, die nicht veraltet sind, im Verfahren wiederverwendet werden können und nicht neuerlich gemacht werden müssen. Das kostet sehr viel Geld und bringt niemandem etwas, weil es die Qualität nicht steigert. Das soll auch den Verfahrensleiter in den Stand bringen, dass er sagt: Ich habe genug Informationen, und jetzt entscheide ich. Die Menschen wollen Entscheidungen haben, damit etwas weitergeht.

Bei den Anlagenvorhaben, also zum Beispiel allen Projekten der Energiewirtschaft ohne Bundesstraßen, ist es gelungen, eine Verkürzung von bisher 15 Monaten, so lange hat im Durchschnitt das Verfahren gedauert, auf 11 Monate durchzubringen. Bei den Trassenvorhaben, Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken, hat ein Verfahren früher im Durchschnitt 12 Monate gedauert, jetzt 9 Monate. Sie sehen also, es wird merklich kürzer.

 


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