BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 19

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Ich komme zur Frage: Was muss im Bereich der Mindestsicherung geändert werden, um endlich auch in Wien systematischen Missbrauch zuverlässig zu verhindern?

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich gestatte mir – ich bin nicht mehr dort, aber ich komme aus diesem Bereich, das wissen Sie ja –, Ihnen mitzuteilen, dass der Kontrollamtsbericht eins zu eins umgesetzt ist. – Punkt eins.

Punkt zwei: Bei Wien muss man eine Relation dazurechnen, nämlich das, was Wien an Zusatzleistungen hat, unter anderem bei den Kindern, wodurch hier viel mehr Kinder registriert sind als in anderen Bundesländern. Und dazu kommt noch – und das ist halt auch so – Folgendes: Was die Zahl derer betrifft, die nur von der Mindestsicherung als einzige Einnahmequelle leben, hat Niederösterreich mehr Fälle als Wien. Sie müssen genau zuhören: die nur von der Mindestsicherung als einzige Einnahmequelle leben. Das sind dort 9 000 und da 9 000, das sind nicht mehr.

Ein Grund, warum die Zahlen so auseinandergehen, sind unter anderem die Kinder, denn in Wien sind allein 52 000 Kinder enthalten. Und das Nächste, was noch ausein­andergeht, sind die sogenannten Aufstockungsleistungen: Die betreffen jene Men­schen, die einen AMS-Bezug haben, Notstandshilfe oder ein Aktiveinkommen und die sich eben die 50 €, die 100 €, die 70 € – was auch immer – Aufstockungsleistung aus der Mindestsicherung holen. Das ist in Wien ausgeprägter als in Niederösterreich. Das hängt mit vielen, vielen Dingen zusammen, die ich hier jetzt gar nicht bewerten möchte, aber klar ist: Wir schauen nicht weg! Und klar ist auch: Wir bemühen uns, mit allen Mindestsicherungsbeziehern, wo immer sie leben, entsprechend zu arbeiten.

Die Zielgruppe sind ganz einfach diejenigen, die im erwerbsfähigen Alter sind und die gesundheitlich in der Lage sind, etwas zu tun, und aus dieser Personengruppe haben wir jetzt aktuell 30 000 Menschen in AMS-Fördermaßnahmen. AMS-Fördermaßnah­men können sein Eingliederungsbeihilfen, das kann Beschäftigung auf dem zweiten Ar­beitsmarkt sein, Bildungsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen auf dem freien Bil­dungsmarkt oder dass sie in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sind.

Das heißt, der Missbrauch wird verhindert, weil auch eines geschieht – und das macht in Wien die MA 40, und zwar gar nicht so wenig –: Man kann die Sozialhilfe ja auch erstmalig kürzen, und von dieser Maßnahme wird gar nicht so wenig Gebrauch ge­macht. Das muss man auch einmal auf den Tisch legen, genauso wie wir beim AMS, wo wir pro Jahr 820 000 Kundinnen und Kunden haben, bei zirka 11 Prozent den Ar­beitslosengeldbezug periodisch sperren – das ist auch gar nicht so wenig. Das heißt, man schaut schon hin und sagt nicht: Laissez faire! Das findet nicht statt.

 


Präsident Edgar Mayer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Posch-Gruska.

 


Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben gerade erwähnt, wie viele Kunden das AMS hat. Eine neue Gruppe, nämlich die BezieherInnen dieser bedarfsorientierten Mindestsicherung, ist dazugekommen.

Was macht das AMS konkret, um die BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsi­cherung am Arbeitsmarkt besser zu informieren?

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir haben Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, es gibt ein spezielles Case-Ma­nagement in allen Bundesländern für diese Zielgruppe. Es gibt, wie ich schon vorhin gesagt habe, ein kombiniertes Angebot mit niederschwelligen Teilnahmemöglichkeiten; die sozialökonomischen Betriebe, die gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte bieten


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