BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 22

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seine Unterlagen, findet das Gewünschte aber nicht.) – Egal, ich weiß es auswendig. Ich glaube, die Hälfte oder wahrscheinlich sogar zwei Drittel unseres AMS-Budgets sind nur Qualifikationsmaßnahmen: Qualifikationsmaßnahmen in Grundqualifikationen, Qualifikationsmaßnahmen in Höherqualifikationen oder in Umschulungen, das heißt in Wirklichkeit auch in eine Grundqualifikation.

Das heißt – langer Rede kurzer Sinn –, wir sollen und müssen natürlich mit diesem Po­tenzial an Menschen, die hier sind, die leider arbeitslos sind, schlichtweg versuchen, dort, wo es Qualifikationsdefizite gibt, und das ist in Summe gesehen bei 45 Prozent al­ler derer, die arbeitslos sind, der Fall, etwas zu entwickeln. Das tun wir flächende­ckend, und demzufolge wird sich da auch nichts ändern.

Das ist ein Teil dieses Programms, von dem ich gesprochen habe. Mit jenen, die hier sind, müssen wir, wenn sie keine Qualifikation haben, versuchen, etwas zu entwickeln. 45 Prozent derer, die arbeitslos sind, haben als höchste Qualifikation die Pflichtschule und, salopp formuliert, sehr oft nicht einmal das, nämlich nur den berühmten Zettel: „Ich war da“, diese berühmten Schulbesuchsbestätigungen, und das ist zu wenig. Das ist schlichtweg zu wenig, und mit diesen Menschen muss man etwas tun.

 


Präsident Edgar Mayer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Lampel.

 


Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Gerade im Zuge der Herausforderung der Arbeitsmarktöffnung ist das Lohn- und So­zialdumping-Bekämpfungsgesetz, welches ja 2011 eingeführt wurde, ein sehr wichti­ges und starkes Instrument.

Welche Erfahrungen hat der Vollzug dieses Gesetzes bisher gebracht?

 


Präsident Edgar Mayer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Der Erfahrungen im Vollzug sind, dass es mehr oder weniger drei wesentliche Kon­trollorgane gibt – das heißt, die Gebietskrankenkassen, die BUAK und die Finanzpoli­zei, wobei hier die BUAK und die Finanzpolizei sehr viel machen, aber natürlich auch die Gebietskrankenkassen.

Wir haben 301 Anzeigen wegen Unterentlohnung, alleine da war der Strafrahmen 9,8 Millionen. Wir haben 2,2 Millionen weitere rechtskräftige Bescheide, wo es um die Nichtbereithaltung von Lohnunterlagen gegangen ist. Wir haben auch bereits sieben rechtskräftige Untersagungen von Dienstleistungen in Österreich, das heißt, ausländi­sche Firmen dürfen nicht mehr bei uns anbieten. Es sind nur sieben, aber sieben ist besser als gar nichts.

Insgesamt wurden, wenn ich das jetzt richtig zusammenrechne, 70 000 Betriebe kon­trolliert und überprüft, und man kann sagen, es greift, es funktioniert. Und zum Glück greift es immer besser, und zwar auch in den diversen Branchen. Primär geht es da um eine einzige Branche, die da immer wieder ein bisschen ein Ausreißer ist, das ist leider der Baubereich, dort kommt das immer wieder vor. Vielleicht nennt man das dort Kavaliersdelikt, ich weiß es nicht. Ich will das nicht verallgemeinern, aber Fakt ist, dass man in dieser Branche sehr oft etwas findet und wir demzufolge natürlich auch wei­terhin die Kontrollen verstärken.

Es ist auch wichtig, dass wir diese Gesetzeslage haben, und ich darf Ihnen zwi­schenzeitlich berichten, auch das wird schön langsam ein Exportartikel, denn Vertreter anderer Länder sind in den letzten zwölf Monaten gekommen und haben gefragt: Was macht ihr da? Wie schaut das aus? – Die müssen das natürlich an ihren Rechtsrahmen anpassen, in ihrem Rechtsgebilde entsprechend implementieren.

 


Präsident Edgar Mayer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schreuder.

 


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