BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 47

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Ich kann Ihnen nur mitteilen, wie viele BMS-Bezieher das AMS sperrt. Es gibt 53 800 beim AMS vorgemerkte Personen mit BMS-Hintergrund. Davon wurden voriges Jahr insgesamt 8 161 unter anderem wegen Meldeversäumnissen oder Kontrollversäumnis­sen gesperrt, und 1 507 davon wurden gesperrt, weil sie die Arbeitsaufnahme mehr oder weniger abgelehnt haben. Das sind die Zahlen, die wir haben, und die sind kein Geheimnis. Die Zahlen über die Tätigkeit der MA 40 haben wir hingegen nicht. Ich be­komme diese Zahlen auch nicht aus Vorarlberg oder Tirol oder aus sonst irgendeinem Bundesland. Das ist reiner Landesvollzug. Sehr oft wird das ja nur auf den Bezirks­hauptmannschaften abgewickelt, und ob diese im internen Meldesystem des Landes alles melden, sei dahingestellt – was jetzt keine Kritik ist, sondern nur eine Anmerkung zur Systematik.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich danke dafür, dass ich für eine Minute diesen Sidestep machen durfte und danke vor allem für die hohe Zustimmungsrate für diesen Gesetz­entwurf – vor allem auch im Interesse der EPUs, da das auch für diese Gruppe eine nicht unwesentliche soziale Absicherung bedeutet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.46


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüße ich die Frau Unter­richtsministerin sehr herzlich hier bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)

10.47.153. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Schulunterrichtsgesetz geändert werden (2206/A und 2284 d.B. sowie 8951/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. Bitte um den Bericht.

 


10.47.29

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Schulunterrichtsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Füller. – Bitte.

 


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