BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 56

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Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Be­reich Pädagogische Hochschulen) (2188 d.B. und 2288 d.B. sowie 8954/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 4 bis 6 ist Herr Bundesrat Schweigkofler. – Bitte um die Berichte.

 


11.20.02

Berichterstatter Johann Schweigkofler: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Bildungs­dokumentationsgesetz geändert werden.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum nächsten Bericht, über eine Sammelnovelle von 16 Gesetzesmaterien im Bereich des Schulrechts, welche ein Anpassungsgesetz an die Verwaltungsge­richtsbarkeit ist.

Auch dieser Beschluss ist gestern im Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur be­handelt worden.

Ich komme zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich berichte darüber hinaus noch über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Ap-
ril 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird.

Auch dieser Beschluss ist gestern im Ausschuss beraten worden.

Ich komme zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


11.21.27

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren jetzt über drei Regierungsvorlagen unter einem, und ich beziehe mich auf die erste, nämlich auf das Schulpflicht- und das Schulunterrichtsgesetz, wobei es darum geht, dem Schulschwän­zen einen Riegel vorzuschieben.

Geplant ist ein mehrstufiges, konkret ein fünfstufiges Verfahren, wenn Schüler den Un­terricht schwänzen, in das auch die Eltern eingebunden werden müssen. Das halte ich grundsätzlich für richtig, denn ich bin schon lange dafür, wenn es Probleme an einer Schule gibt, auch die Eltern in die Pflicht zu nehmen, sie nicht nur zu informieren, son­dern auch zu sagen: Liebe Eltern, ihr müsst auch mitarbeiten, damit euer hoffnungs­voller Sprössling etwas tut, sowohl die Schule besucht – also physisch – als auch mit­lernt.

 


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