BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 61

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Ein Ansatz ist natürlich auch noch zu diskutieren, und das ist das viel beschworene, viele beschäftigende Schulschwänzen. Die Europäische Union, aber auch wir als Ös­terreich bekennen uns dazu, dass wir die Drop-out-Quoten senken müssen, dass wir alles tun müssen, damit die Kinder in der Schule bleiben, dass sie Bildung konsumie­ren, dass der Wert der Bildung erkannt wird. Ein Teilaspekt davon ist sicher auch das Schulschwänzen.

Man kann sagen, es lässt sich nicht entflechten. Es ist irgendwie eine logische Folge davon, wenn einer gar nicht mehr in die Schule geht, dass irgendwann auch der Drop-out droht. Das ist eine ganz, ganz logische Konsequenz.

Richtig ist von allen Vorrednern gesagt worden, dass natürlich in erster Linie einmal herausgefunden werden muss, warum ein Kind nicht in der Schule ist. Es muss ein Grund gefunden werden, und es muss eine Verantwortung herausgearbeitet werden. Eine Strafe ist in so einem Fall eine Ultima Ratio. Das Allerletzte, das ich brauche oder will, ist, dass ich einen Menschen dafür bestrafe, dass das Kind nicht in die Schule geht. Ich muss mich also an die Ursachen heranarbeiten.

Wenn ich mich an die Ursachen heranarbeite und ein Verschulden finde, dann muss ich mit diesem Verschulden in irgendeiner Form umgehen. Und ich sage, gerade in Richtung der Kollegin Mühlwerth, Ihre Überlegungen, die Sache über die Familienbei­hilfe zu lösen, sind nicht von vornherein völlig falsch. Ich teile keine verfassungsrechtli­chen Bedenken, aber wenn ich die Sache herunterbreche und zu Ende denke, dann muss ich Folgendes sagen: Die Familienbeihilfe ist ja nicht etwas, das ausbezahlt wird dafür, dass das Kind in die Schule geht. Die Familienbeihilfe – die Kinderbeihilfe, wie man sie nennt – ist etwas, das ab dem ersten Lebenstag zusteht.

Kinder müssen nicht nur in die Schule gehen, sie müssen auch eingekleidet werden, sie müssen auch essen, und es gibt viele andere Dinge, die mit dieser Kinderbeihilfe gemacht werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber zum Wohlergehen !) – Ich gehe ja jetzt nicht in eine schwere Kontradiskussion mit Ihnen, aber ich versuche, es für mich herunterzubrechen, wo ich sage: Lassen Sie uns den Versuch starten, es über das Verschuldensprinzip zu lösen! Wenn ich nämlich im Zuge des mehrstufigen Verfahrens herausarbeite, dass es die Eltern sind, die schuld sind, die entweder tatsächlich, wie es vorkommt, Kinder wochenlang nicht in die Schule schicken, auf Urlaub mitnehmen oder sonst in irgendeiner Weise dafür Verantwortung tragen, dass dieses Kind nicht in die Schule geht, dann muss ich im Rahmen des Verschuldensprinzips doch eingrenzen können, wo ich strafe.

Es ist natürlich so, Sie können sagen, es sei eine Strafe, wenn man weniger Geld auf dem Konto hat, aber – da hat Kollege Dönmez wieder nicht unrecht – da transportiere ich es in die falsche Richtung. Wenn man aber irgendwann einmal sozusagen vorge­laden und im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens – und da ist das Verfahren ja auch schon etwas Besonderes – angehört wird und sich dafür rechtfertigen muss, dass das nicht geschieht, dann, glaube ich, trägt das mehr zur Bewusstseinsbildung bei, als wenn ich es nur über die materielle Ebene löse.

Noch einmal: Ob die Strafe 220 €, 440 € oder mehr Euro ausmacht – es ist eine be­dauerliche Ultima Ratio, wenn man eine Strafe für Eltern aussprechen muss, weil sie ihre Kinder nicht in die Schule schicken. Dort soll es nicht hin, aber andererseits hat der Staat keine andere Möglichkeit. Es gibt eine Schulpflicht, und dieses Gesetz müs­sen wir irgendwie auch einhalten und das überwachen, und wenn sich jemand perma­nent der Einhaltung entzieht, dann muss es irgendwann einmal auch eine Bestrafung dafür geben, denn sonst gibt der Staat sein Monopol diesbezüglich auf. Daher stimmen wir zu. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.43

 


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