BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 63

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Also in Summe: Wegfall eines innerbehördlichen Instanzenzuges. Natürlich müssen wir jetzt schauen – das haben wir mit Abgeordnetem Walser und seinen Mitarbeitern auch im Detail diskutiert –, wie wir den Informationsstand für die Betroffenen entsprechend gestalten können. Aber es fällt eine Behördenebene weg. – Das ist so, das ist gewollt, das ist beabsichtigt, österreichweit, über alle Materien hinweg. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

11.48


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zweite Wortmeldung: Herr Bundesrat Dön­mez. – Bitte.

 


11.48.53

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Geschätzte Frau Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich will ja eure beziehungsweise Ihre Ge­duld nicht strapazieren, aber ich war dankbar, dass Kollege Fürlinger das wirklich so super herausgearbeitet und heruntergebrochen hat. Wenn man das nämlich so he­rausarbeitet, wird eines deutlich: Der Gesetzgeber ist in der Annahme, dass die Eltern, das Elternhaus der Verursacher für das Schulschwänzen ist, wenn man Strafen ver­hängen möchte.

Was ist, wenn man im Zuge dieses Prozesses zu einem komplett anderen Ergebnis kommt und draufkommt, dass es eigentlich ja doch an der Schule oder am Lehrkörper selber liegt und das der Grund ist, warum die Schüler der Schule fernbleiben? Für sie ist diese Strafe, diese Höchststrafe von 440 € ja nicht vorgesehen. Das ist ja nicht die Intention des Gesetzgebers. Das heißt, hier wird sich einer Thematik angenähert, die meiner Meinung nach doch eine Schlagseite hat.

Wie gehen wir also vor, wenn sich in diesem Prozess herauskristallisiert, dass nicht das Elternhaus der ausschlaggebende Grund ist, sondern eher das System Schule oder der Lehrkörper selber? Dafür sind ja diese Strafen nicht angedacht, nehme ich einmal an. – Danke. (Beifall des Bundesrates Schreuder.)

11.50


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Ap-
ril 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Schul- und Kultusbereich.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bun­desministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Pädagogische Hochschulen.

 


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