BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 64

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

11.51.477. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Schul­pflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunter­richtsgesetz und das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert werden (Facharbeiter-Ausbildungs­initiative-Gesetz 2013) (2199 d.B. und 2286 d.B. sowie 8955/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Bitte um den Bericht.

 


11.51.59

Berichterstatter Christian Füller: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Schulpflichtge­setz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Be­rufsschulen geändert werden (Facharbeiter-Ausbildungsinitiative-Gesetz 2013).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schweigkofler. – Bitte.

 


11.52.58

Bundesrat Johann Schweigkofler (SPÖ, Tirol): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Beschluss des Gesetzes, das jetzt zur Debatte steht, schließen wir eigentlich nahtlos an das an, was heute in der Frage­stunde mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer bereits besprochen wurde, und auch an all jene Initiativen, die das Sozialministerium gleichzeitig mit dem Wirtschaftsministe­rium vor allem in dem Übergangsbereich nach Abschluss des 9. Schuljahres, nach Er­füllen der Schulpflicht, beim Einstieg in die Berufsausbildungsphase setzt.

Normalerweise ist es in Österreich so, dass nach Erfüllen der Schulpflicht die meisten jungen Menschen in die Lehre gehen und am Ende dieser Lehrphase die Lehrab­schlussprüfung machen. Leider funktioniert es nicht bei allen so, sondern ein Teil der Schüler geht sofort in den Beruf, ohne in eine Berufsschule zu gehen, andere beginnen eine Lehre, aber es kommt eben vor, dass sie nach dem ersten Lehrjahr bemerken, dass das nicht ihr Beruf, nicht ihr Job ist oder die Anforderungen für sie zu hoch sind, und die Lehre abbrechen.

Da setzt nun dieses neue Gesetz an, denn diese jungen Menschen bemerken oft, dass sie doch eine Lehre machen möchten, aber es gibt dann keine Möglichkeit mehr. Sie


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