BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 65

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gehen dann in die Berufsschule und werden dort als außerordentliche Schülerinnen und Schüler geführt, können allerdings keinen Abschluss machen. Das neue Gesetz ermöglicht jetzt diesen jungen Menschen, dass sie als ordentliche Schüler geführt werden und zu einem Schulabschluss kommen – eine äußerst wichtige und positive Initiative, die im Übrigen über den Petitionsausschuss ins Parlament gekommen ist, was auch sehr beeindruckend ist.

Man spricht in Österreich von ungefähr 3 000 jungen Menschen, die das betrifft, wobei 2 000 davon über 20 Jahre alt sind. Die Kosten für die Vollziehung in den Berufs­schulen werden ungefähr 4 Millionen € betragen, wobei Bund und Länder sich diese Kosten teilen. Insgesamt werden damit 88 Berufsschullehrer-Posten wieder neu ge­schaffen.

Wir von der Sozialdemokratie können nur herzlich gratulieren. Frau Ministerin, wenn ich richtig gehört habe, ist das die 59. Initiative. Gratuliere! (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

11.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Wenger. – Bitte.

 


11.55.30

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von meinem Vorredner wurde bereits etwas ganz Besonderes erwähnt, näm­lich dass am Beginn dieses Gesetzes eine Diskussion, eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern stand und dieses Gesetz, das nunmehr zur Beschlussfassung vorliegt, letztendlich in Form einer parlamentarischen Bürgerinitiative entstanden ist.

Wir verfolgen in Österreich in unserem Schulsystem ein Grundprinzip, nämlich: kein Abschluss ohne Anschluss! Es soll aber auch einen Anschluss nach einem Abbruch geben, und genau darauf zielen die Änderungen in den vorliegenden Gesetzen ab.

Der steigenden Zahl von Antritten zur Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg im Berufsschulbereich soll mit den neuen Bestimmungen Rechnung getragen werden. Der Bildungsauftrag der Berufsschulen wird dabei auf die ergänzende Förderung der überbetrieblichen Ausbildung ausgeweitet. Es geht immerhin um zirka 3 000 junge Er­wachsene ab dem 20. Lebensjahr, die ihren Bildungsabschluss an einer Berufsschule nachholen möchten. Derzeit werden zirka 88 Planstellen für diese Initiative benötigt, und die jährlich anfallenden Kosten von zirka 4,7 Millionen € teilen sich Bund und Län­der je zur Hälfte.

Ziel ist also eine verbesserte Möglichkeit, den Schul- und Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg nachzuholen. Es ist aber auch ein Beitrag zur zusätzlichen Qualifizierung von Arbeitskräften, denn eine fundierte berufstheoretische Ausbildung ermöglicht und erleichtert das nachträgliche Ablegen der Lehrabschlussprüfung. Die Novelle zielt also im Besonderen auf Personen in überbetrieblicher Lehrausbildung beziehungsweise mit berufsbezogener Vorerfahrung ab.

Es ist aber auch ein Beitrag zur Lifelong-Learning-Strategie, zum lebensbegleitenden Lernen. Ziel dieser Strategie ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass grundlegende Lehr- oder Schulabschlüsse nachgeholt werden können, oder auch die Sicherung und Sicherstellung der Vermittlung von Grundkompetenzen im Erwachse­nenalter. Insgesamt ist das ein Gesetz, dem wir seitens der ÖVP natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

11.58


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


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