BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 75

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es ist auch das Tierschutzgesetz betroffen, und mir liegen Tiere sehr am Herzen. Da­her ein paar Worte dazu. Was darf man Tieren zumuten, und was muss man ver­bieten? – Vieles gilt es noch zugunsten der Tiere zu verbessern. Ich möchte auf das Thema Klonen eingehen. Beim Klonen von Tieren geht es darum, ein Tier zu er­zeugen, das im Wesentlichen eine Kopie des Ausgangstieres darstellt. Insbesondere in der Lebensmittelerzeugung birgt dies große Gefahren in sich. Daher wurde auch schon ein Antrag auf Verbot des Klonens von Tieren gestellt. Die Europäische Kommission wird dazu noch heuer einen Verordnungsentwurf entwickeln. Unser Herr Gesundheits­minister hat sich konkret dafür eingesetzt und viele Aspekte und Vorschläge zu diesem Thema eingebracht. Aus Gründen der Ethik und des Tierschutzes müssen entspre­chende Rahmenbedingungen geschaffen werden und in diese Reformen einfließen.

Schon seit geraumer Zeit wird betont, dass es vor allem Regeln für das Klonen und für Nachkommen von geklonten Tieren geben muss.

Unser Herr Gesundheitsminister hat damals schon die Einrichtung eines Rückverfol­gungssystems für Samen, Eizellen und Embryonen gefordert. Er fordert des Weiteren ein Rückverfolgungsrecht Klone und lebende Nachkommen betreffend und eine ver­pflichtende Kennzeichnung von Frischfleisch sowie Verarbeitungsprodukten von direk­ten Nachkommen von Klontieren. Bei Rindern wäre diese Kennzeichnung am einfachs­ten, und für alle anderen Tiere und Tierrassen gibt es bereits die Aufforderung zu einer Stellungnahme, die innerhalb von zwei Jahren eine Machbarkeitsstudie ermöglichen sollte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion wird diesen Novellen die Zu­stimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.36


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.

 


12.36.37

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Herr Vorsitzender! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kollegen im Bundesrat! Ich darf mich auf das Wesentliche be­schränken, und zwar auf die Änderung im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Anpassungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Aus der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit – Zweistufigkeit und Einführung der Landesverwaltungsgerichtshöfe – ergibt sich ein Anpassungsbedarf, der viele Rechts­materien betrifft, und wir haben das heute und wahrscheinlich auch noch in anderen Sitzungen mehrmals auf der Tagesordnung.

Wesentlich ist, dass klar ist, wie der Instanzenzug geregelt ist, damit Rechtssicherheit entsprechend gewährleistet ist. Für den Staatsbürger, egal, ob jetzt als jener, der mit der Verwaltung ein Problem hat, oder als jener, der in der Verwaltung beschäftigt ist, ist es gut, wenn klar geregelt ist, wie der Instanzenzug durchzuführen ist. Gerade als Bun­desrat können wir froh sein, weil eine Regionalisierung dieses Instanzenzuges in Rich­tung der Länder vorgesehen ist.

Wir werden diesem Anpassungsgesetz natürlich unsere Zustimmung geben und hoffen darauf, dass wir mit dieser Neuerung eine Verbesserung, eine Erhöhung der Rechtssi­cherheit in unserem Land bewirken können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.38


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite