BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 76

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12.38.21

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden jetzt hier ausschließlich über zwei Gesetze, die die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen und deren Reform. Bei der Rede der Frau Kollegin Ebner war ich mir da nicht mehr so ganz sicher, denn sie hat den Bogen ihrer Ausführungen über alle Gesundheitsmaterien, die wir heute hier auf dem Tisch liegen haben, gespannt.

Was ist im Gesundheitsbereich von der Veränderung hauptsächlich betroffen? – Es sind Ausbildungs- und Berufsgesetze, es sind Kammer- und Disziplinarrecht und die Übertragung von sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten an den Bundesver­waltungsgerichtshof. Im Kern geht es darum, kann man sagen.

Was ist aus unserer Sicht hervorzuheben? – Der Wegfall des administrativen Instan­zenzuges innerhalb der Kammern, die Beschwerdemöglichkeit an die Verwaltungsge­richtshöfe der Länder in Disziplinarangelegenheiten und vor allem, was aus unserer Sicht als besonders positiv zu erwähnen ist, der Wegfall des Ausschlusses ordentlicher Rechtsmittel.

Da wir der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle unsere Zustimmung erteilt haben, werden wir natürlich auch dieser Gesetzesmaterie, die dieser großen Reform im Bereich Gesundheit Rechnung trägt, unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.40


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.40.06

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Da­men und Herren! Wenn man als letzter Redner an der Reihe ist, erhebt sich manchmal die Frage, ob das ein Vor- oder Nachteil ist. Der Nachteil ist, dass man nicht mehr viel zu sagen hat, der Vorteil ist, dass man sich kurz halten kann. Alle Argumente sind so­zusagen gefallen.

Wir haben den Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novellen in allen Fällen zugestimmt, und das werden wir jetzt selbstverständlich auch im Gesundheitsbereich machen.

Erlauben Sie mir, dass ich sozusagen eine Frage hinterlasse, vielleicht können Sie diese ja beantworten. Es wird demnächst auch Laienrichter geben, und mich würden natürlich die Kriterien für die Bestellung dieser Laienrichter und Laienrichterinnen inter­essieren. Das ist eine Frage, die ich sozusagen hier noch hinterlasse. Aber wir werden dieser Novelle natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

12.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Minister.

 


12.41.00

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurde die Frage an mich gerichtet, wie die Bestellung von Laienrichtern vor sich geht. Dazu Folgendes: Die Funktion von Laienrichtern gerade in der Verwaltungs­gerichtsbarkeit besteht darin, dass Fachexperten und -expertinnen, die im Feld tätig sind, ihre Erfahrung einbringen können. Bei dieser Gerichtsbarkeit geht es darum, dass die Institutionen Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer entsprechende Expertinnen und Experten auswählen sollen und diese Expertinnen und Experten dann als Teil des Senates ihre Erfahrung zum Gesamten einbringen sollen.

 


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