BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 87

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ausschusses liegen Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der drei gegenständlichen Vorlagen am 7. Mai 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen die vorliegenden Beschlüsse keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer. – Bitte, Herr Landeshaupt­mann.

 


14.06.16

Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Josef Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger! Herr Bundeskam­merpräsident Dr. Leitl! Herr Vizepräsident Schelling! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich heute in meiner Zeit als Landeshauptmann zum siebten Mal hier im Bundesrat das Wort ergreifen kann. Und ich denke, dass diese Reform, die heute der Bundesrat mit seiner Zustimmung finalisiert, inhaltlich ein wichtiges Reform­werk ist, dass die Reform aber auch ein Zeichen ist, dass auch bei schwierigen The­men letztlich die Länder keine Blockierer sind, keinem Strukturkonservativismus hul­digen, keine Reformverweigerer sind, sondern dass man mit ihnen sehr vernünftig Re­formen in dieser Republik durchführen kann.

Diese Reform ist ein anschauliches Beispiel dafür, dass wir in der Lage sind, auch heu­te – obwohl das immer wieder anders behauptet wird – große Reformen auf den Weg zu bringen. Wir haben diese Reform gemeinsam entwickelt, es gab ein gutes Mitein­ander aller Partner, und ich möchte mich daher einleitend bei den anderen Verhand­lungspartnern, bei Herrn Bundesminister Stöger und Frau Bundesministerin Fekter für den Bund, bei der Spitze der Sozialversicherung, nämlich bei dem Vorsitzenden des Hauptverbandes, Herrn Präsidenten Mag. Dr. Hans Jörg Schelling, sowie bei der Vor­sitzenden der Trägerkonferenz, Frau Mag. Ingrid Reischl, sowie auch bei meiner Kol­legin als Ländervertreterin, Frau Stadträtin Mag. Sonja Wehsely, herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Wir haben mit dieser Reform aber auch gezeigt, dass wir ein hohes Interesse an einer Modernisierung unserer bundesstaatlichen Ordnung haben. Wir wollen einen leistungs­fähigen Bundesstaat, wir wollen aber auch einen bürgernahen Bundesstaat. Unser Ziel muss es daher sein, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Län­dern zu stärken, die politischen Verantwortlichkeiten vielleicht deutlicher als in der Ver­gangenheit zuzuordnen sowie eine zweckmäßige und effiziente Aufgabenerfüllung aller Gebietskörperschaften sicherzustellen.

Das ist der Geist, der die Entwicklung dieser Reform getragen hat. Denn der Kern der Gesundheitsreform ist ein partnerschaftliches gemeinsames Zielsteuerungssystem. Erstmals – ja, meine Damen und Herren, man hat vermutet, das wird nie erreichbar sein –, erstmals in der Geschichte wird über alle Sektoren hinweg gemeinsam geplant und gesteuert. Es werden die Versorgungsziele gemeinsam festgelegt, es werden die Planungswerte gemeinsam fixiert, es werden die Versorgungsprozesse und Versor­gungsstrukturen gemeinsam festgelegt, und es werden die Qualitätsparameter und auch die Finanzziele gemeinsam fixiert. Und diese gelten sowohl für den niedergelas­senen Bereich als auch für den Spitalsbereich.

Ehrlich gesagt, ich bin mir nicht sicher, ob am Beginn der Reform alle Verhandler der Meinung waren, dass das zu erreichen sein wird.

Der Rahmen wird auf der Bundesebene mittels eines Bundeszielsteuerungsvertrags niedergeschrieben. Die operative Umsetzung erfolgt auf der Landesebene in enger Zu-


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