BundesratStenographisches Protokoll820. Sitzung / Seite 141

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir haben ja auch immer wieder die Debatte im Zusammenhang mit den Facebook-Accounts, wo Leute irgendwelche Fotos online stellen, darauf vergessen, drei Jahre später bei einem Bewerbungsgespräch sind und sich dann wundern, warum sie ei­gentlich bei diesem Bewerbungsgespräch so schlecht abgeschnitten haben – bis ihnen dann irgendjemand erklärt: Na ja, vielleicht wäre es besser gewesen, vor drei Jahren das Foto, das einen im alkoholisierten Zustand zeigt, nicht unbedingt online zu stellen.

Das alles sind Dinge, wo wir durchaus auch eine Debatte brauchen und wo wir vor al­lem heute auch eine Sensibilisierung brauchen, sowohl der älteren Semester als auch der ganz jungen Leute, denn auch hier ist nachvollziehbar, dass man mit einer ge­wissen Grundnaivität mit Dingen umgeht und sich viele Leute eigentlich gar nicht des­sen bewusst sind, welchen Schaden sie sich selbst zufügen können, wenn sie mit ei­nigen Dingen nicht wirklich sensibel umgehen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass es notwendig ist und dass ich mir wün­schen würde, dass wir solche Diskussionen hier durchaus öfter und intensiver führen würden, dass es künftig eben nicht möglich ist, dass irgendwelche Accounts und Zu­gänge von der Frau Mikl-Leitner und vom Herrn Sebastian Kurz auf einmal online ge­stellt werden und für jeden einsehbar sind.

Hier wünsche ich mir auch von den Ministerien einen wesentlich sensibleren Umgang mit solchen Dingen, denn man darf ja nicht vergessen: Wir haben hier vor einigen Mo­naten auch die Vorratsdatenspeicherung beschlossen – gegen die Stimmen meiner Fraktion, gegen die Stimmen der Grünen, aber sie wurde beschlossen. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass dadurch hochsensible persönliche Daten ins BMI kommen und die dann vielleicht so gesichert sind, dass man sie drei Tage später online auf Twitter findet, dann, muss ich Ihnen sagen, habe ich ein bisschen ein mulmiges Gefühl. Das ist nicht das, was ich mir vorstelle, gerade bei einer Behörde, die eigentlich dazu da sein sollte, die Grundkompetenz des Staates – und das ist natürlich, die Sicherung der persönlichen Integrität der eigenen Staatsbürger sicherzustellen – wahrzunehmen.

Da habe ich an sich kein gutes Gefühl, wenn ich davon ausgehen muss, dass Da­tensicherheit gerade im BMI dann so umgesetzt wird, und hier wünsche ich mir ganz einfach nicht nur eine intensive Debatte im BMI, sondern auch auf parlamentarischer Ebene einmal eine Debatte darüber, was denn in diesem Staat mit Datensicherheit gemeint ist und wie wir es uns selbst vorstellen, dass wir vielleicht in den nächsten Jahren damit umgehen.

Wenn man so damit umgeht, meine Damen und Herren, glaube ich nicht, dass es wirk­lich gut ist. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.42


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Schreuder zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.42.34

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Jetzt sind ein paar Sachen durcheinandergeraten, habe ich den Eindruck, und für so eine Diskussion sollte man dann doch klarstellen, worum es jetzt wirklich geht. Sie haben vollkommen recht, Herr Kollege Jenewein, dass Daten, vor allem natürlich Da­ten – und dafür sind wir ja jetzt zuständig – von staatlichen Institutionen technisch so abgesichert werden müssen, dass sie nicht geklaut werden können, dass man sie nicht verwenden kann und so weiter – keine Frage! Nur: Das sind ja auch Fragen der Kri­minalitätsbekämpfung und der Sicherheitspolitik und ist nicht Aufgabe der Daten­schutzbehörde. Deswegen, glaube ich, muss man da jetzt ein bisschen aufpassen.

Was sehr wohl Aufgabe der Datenschutzbehörde ist, ist, sich mit der Frage auseinan­derzusetzen: Was passiert mit Daten, die gesammelt werden? Und das ist ja das, was


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite