BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 31

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hat. Ich denke, dass die österreichische Außenpolitik da auf einem sehr guten Weg ist, dass wir die Rolle, die wir als neutrales Land in einer solchen Situation spielen können, unter der Führung des österreichischen Außenministers Kurz sehr gut erfüllen, und ich darf ihm für alle weiteren Bemühungen, die anstehen, nur das Allerbeste wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)

10.27


Präsident Michael Lampel: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Vize­präsidentin Mag. Kurz. – Bitte.

 


10.27.29

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wohl selten hat eine Aktuelle Stunde diese Aktualität gehabt, die sie heute mit diesem Thema hat, vergeht doch kaum ein Tag, an dem es nicht wieder zu neuen Entwicklungen in der Ukraine kommt; diese neuen Entwicklungen müssen natürlich immer wieder neue Reaktionen auf verschiedensten Ebenen hervorrufen. Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass Österreich dabei keine unwesentliche Rolle spielt, deshalb bin ich froh, dass wir heute die Gelegenheit haben, mit unserem Außenminister über dieses Thema hier im Bundesrat zu diskutieren.

Ich erinnere daran, dass die Beziehungen zu den östlichen Nachbarländern, zu denen auch die Ukraine gehört, seit 2009, als das Konzept der Östlichen Partnerschaft ge­schaffen wurde, stets einer Weiterentwicklung bedurft haben. Dazu gehörten auch immer die Assoziierungsabkommen, deren Sinn es ist, die schrittweise Integration der betroffenen Länder in den Wirtschaftsraum der EU voranzutreiben, einschließlich der Errichtung einer umfassenden und vertieften Freihandelszone.

Wie wir alle wissen, kam das geplante Assoziierungsabkommen mit der Ukraine nicht zustande, weil die Ukraine kurz vor dem betreffenden Gipfeltreffen die Vorbereitungen für die Unterzeichnung suspendiert hat. Die daraufhin im November 2013 ausge­brochene politische Krise in der Ukraine hat im Februar 2014 zum Sturz von Präsident Janukowitsch und seiner gesamten Regierung geführt. Russland hat weder den neuen interimistischen Präsidenten noch die neue Regierung anerkannt. Im Osten des Landes, insbesondere auf der Krim, kam es unter der russischsprachigen Bevölkerung zu Demonstrationen und nach russischem Einschreiten zu einem Verlust der staat­lichen ukrainischen Kontrolle über die Krim.

Die Rolle des Europarates wurde schon von meinem Vorredner angesprochen, des­halb darf ich darauf hinweisen, dass der Überwachungsausschuss des Europarates – im Europarat wird ja gerade zu dieser Stunde über diese Situation diskutiert – dazu sagt, dass die Maßnahmen der Russischen Föderation, die zur Annektierung der Krim geführt haben, ohne jeden Zweifel eine Verletzung des Völkerrechts darstellen. Die widerrechtliche Annektierung des Gebietes durch die Russische Föderation hat daher keinerlei rechtliche Gültigkeit und wird vom Europarat auch nicht anerkannt.

In der Folge dieser Ereignisse beschloss die Europäische Union im Rahmen eines Sondertreffens der Staats- und Regierungschefs am 3. März dieses Jahres in Brüssel einen dreistufigen Sanktionsplan, der in Reaktion auf die Verletzung der territorialen Integrität der Ukraine durch Russland in Kraft treten soll. Sind wirtschaftliche Sank­tionen der Stufe drei erst dann anzuwenden, wenn Russland sein aggressives Ver­halten fortsetzt – wobei wir alle natürlich hoffen, dass das nicht eintritt –, so sind die beiden ersten Stufen mittlerweile aufgrund der weiteren Entwicklungen umgesetzt. Sie umfassen unter anderem Reisebeschränkungen sowie das Einfrieren von Vermögen ukrainischer und russischer Personen, die für die Verletzung der territorialen Integrität


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite