BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 87

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13.14.05

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf von unserer Par­tei sagen: Im Gegensatz zur Freiheitlichen Partei sind wir eine sehr offene und auch moderne und zukunftsorientierte Partei und werden daher diesem Patientenmobilitäts­gesetz heute sicherlich die Zustimmung geben, denn diese Patientenmobilität bedeutet auch, dass man eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Anspruch neh­men kann, also nicht nur im Heimatland, in dem man krankenversichert ist, sondern eben auch in einem anderen Staat. Dieses Mobilitätsgesetz schafft für alle Mitglied­staaten die Rahmenbedingungen, damit Patientinnen und Patienten grenzüberschrei­tend Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und dafür auch Kostenersatz bean­spruchen können.

Herr Krusche hat es schon angesprochen: Bei Auslandsbehandlungen erfolgt die Rückerstattung der Kosten in dem Ausmaß, wie sie im Heimatland eines jeden einzelnen Patienten angefallen wären. Das sehe ich als großen Fortschritt, denn künftig muss dann niemand mehr diese Leistungen beim Europäischen Gerichtshof einklagen. Dies stellt auch sicher, dass Menschen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union tätig sind, einen entsprechenden Gesundheitsschutz haben. Ausgenommen von diesen Dienstleistungen sind lediglich Langzeitpflegen oder auch die öffentlichen Impfprogramme gegen Infektionskrankheiten.

Ein Zweites: Wir wissen, dass mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz aus dem Jahre 2013 für Unfälle von Dienstnehmern, die entweder Präsenzdienst oder Zivildienst leisten oder sich für freiwillige Dienste bei den Rettungen und Feuerwehren im Rahmen des Katastrophenschutzes engagieren, die Dienstgeber nun für die Entgeltfortzahlungszeit einen Zuschuss zum Differenzbetrag einholen können. Somit ist auch ein kleiner Teil der Lohnnebenkosten-Ersatzleistungen verbunden.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Nunmehr werden auch die Betreiber von öffentlichen Apotheken dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und dies nicht nur für die Zeit der Betreibung, sondern auch für Schadensfälle außerhalb der Öffnungszeiten. Damit wird den Konsumenten ein Mehr an Schutz gewährt.

Weiters erscheint mir die bei der Gesundheit Österreich GmbH eingerichtete Infor­mationsstelle, die dort als Informations- und Auskunftsstelle eingerichtet wird, wichtig. Diese kann man kontaktieren, wenn eine grenzüberschreitende Gesundheitsbehand­lung geplant ist beziehungsweise eine solche schon in Anspruch genommen wurde. Zudem kann die nationale Kontaktstelle auch per E-Mail kontaktiert werden. Jeder Mitgliedstaat ist zur Einrichtung einer solchen Kontaktstelle verpflichtet.

Eines möchte ich hier vielleicht noch ergänzen: Es kann prinzipiell kein Versicherter gegen seinen Willen zu einer Behandlung ins Ausland geschickt werden.

Die Fragen der Qualitäts- und Sicherheitsstandards waren zu klären, wobei jeweils die Qualitäts- und Sicherheitsstandards jenes Landes, in dem die Behandlung durch­geführt wird, zur Anwendung kommen. Aus der Vergangenheit wissen wir leider, dass es hin und wieder auch zu Behandlungsfehlern kommt. In diesem Fall kommt jeweils das Recht jenes Staates zur Anwendung, in dem die Behandlung durchgeführt wurde. Auch in diesem Zusammenhang kann sich der Patient an die jeweils zuständige nationale Kontaktstelle wenden.

Es wurde auch zugesichert, dass sich im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes die Krankenkassenbeiträge nicht erhöhen werden, da grundsätzlich nur maximal die Kosten erstattet werden, die auch bei einer entsprechenden Behandlung im Ver­sicherungsstaat übernommen worden wären.

 


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