BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 89

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Gesundheitssysteme haben. Dennoch gibt es EU-weit nach wie vor große Unter­schiede, vor allem was die Behandlung von eher seltenen Krankheiten betrifft.

Das heißt, es gibt Patienten, und sehr oft sind das Kinder, die in manchen EU-Ländern nicht die notwendige Behandlung bekommen können und an ihren seltenen Krank­heiten sehr leiden, sehr oft leider auch sterben, obwohl es in anderen Ländern aber durchaus Behandlungsmöglichkeiten geben würde.

Durch Erleichterungen in der Patientenmobilität, wie sie in diesem Gesetz vorgesehen ist, können wir vielleicht auch diesen Menschen helfen, eine Chance auf Heilung zu bekommen. Ich denke, wir sollten nicht nur die eventuellen negativen Folgen dieses Gesetzes sehen, sondern durchaus auch die Chancen dieses Gesetzes erkennen.

Ich weiß auch aus meinem eigenen Bekanntenkreis, dass es Krankheiten gibt, die hier in Österreich, weil sie so selten sind, nicht behandelt werden können. Auch für diese Menschen stellt dieses Gesetz, glaube ich, eine Erleichterung und auch eine gewisse Hoffnung dar.

Ich hoffe daher, dass gerade dieses Gesetz breite Zustimmung findet. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.23


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.24.03

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Es ist schon vieles über diese EU-Patientenmobilitätsgesetz gesagt worden. Wir sind der Überzeugung, dass es nicht unbedingt zu einer Aufblä­hung des Bürokratismus kommen wird, sondern dass es aufgrund dieser Anpassungen auf alle Fälle zu einer größeren Klarheit und zu einer größeren Rechtssicherheit für die Patienten, und damit mittelfristig vielleicht sogar zu einer Reduktion des entsprechen­den Verwaltungsaufwandes kommt.

Ich glaube, dass dieses Gesetz und diese Bestimmungen gerade für Patienten und ihre Rechtssicherheit wichtig sind. Wir haben im Bereich der Medizin eine immer größere Spezialisierung, die es vielen Patienten, auch Österreicherinnen und Öster­reichern, erstrebenswert macht – und wahrscheinlich auch sinnvoll ist –, sozusagen nicht nur auf das Heimatland zurückzugreifen, sondern sich auch im Ausland, bei­spiels­weise in Spezialkliniken, behandeln zu lassen.

Dafür gibt es nun einen Rechtsrahmen, sodass künftig ganz klar sein wird, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Es wird für diese grenzüberschreitende Gesund­heitsversorgung eine nationale Kontaktstelle geben, wo es eben zu ent­sprechender Beratung und Unterstützung kommen wird.

Wer jetzt glaubt, dass die Kostenerstattung für ausländische Touristen leichter und schneller werden würde – das ist ja ein Problem für viele Krankenhäuser, vor allem in touristischen Gebieten, insbesondere in Wintersportgebieten; da warten Spitäler teilweise viele Jahre auf diesen Kostenersatz, diese Spitäler haben ja Millionen an Außenständen –, den muss ich enttäuschen: Das wird nicht der Fall sein. Das ist eine andere Baustelle, wird also in diesem Gesetz leider nicht geregelt.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Apotheken betrifft nicht nur die Apotheken, sondern auch die Psychotherapeuten. Da habe ich schon gewisse Bedenken. Ich hoffe, dass die konkrete Umsetzung dann maßvoll sein wird. Wenn man zum Beispiel – wie in den vergangenen Monaten erfolgt – die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen in Deutschland verfolgt hat, wo durch die Höhe dieser Haftpflicht­ver­siche-


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