BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 100

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Die politische Realität sieht aber leider etwas anders aus. Wie? – So, dass man diese VfGH-Entscheidung und die daraus resultierende Änderung des ORF-Gesetzes gleich dazu genutzt hat, die politische und parteiliche Einflussnahme nicht zu minimieren, sondern sicherheitshalber gleich ein bisschen weiter voranzutreiben, indem man jene sechs Publikumsräte, die in den Stiftungsrat entsandt worden sind und bisher einer gewissen Zuordnungsebene unterlagen, nämlich dem Bereich der Kirchen beziehungs­weise anerkannten Religionsgemeinschaften, dem Hochschulbereich sowie dem Bereich der Kunst, gänzlich gestrichen und die Entsendung dieser sechs Stiftungsräte nunmehr dem freien Spiel der politischen Kräfte, sprich den Regierungsparteien zuge­ordnet hat.

Wir sehen diese Entwicklung höchst kritisch. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundes­rates Schreuder.) Wir sehen diese Entwicklung kritisch, weil sie undemokratisch ist und auch zeigt, dass gerade die Regierungsparteien nicht das einhalten, was sie in der Öffentlichkeit gerne vorzugeben scheinen (Beifall des Bundesrates Pisec), und einmal mehr die Opposition wie auch die Bevölkerung zutiefst getäuscht haben.

Noch ein Wort zum Publizistikförderungsgesetz: Da ist die Sache etwas anders gelagert, aber die Richtung ist in etwa immer die gleiche, nämlich eine Verschlech­terung des Status quo zum Nachteil der Opposition. Denn wir mussten feststellen, dass man nunmehr den Auszahlungstermin für den Zusatzbetrag, also jenen Betrag, der für die internationale politische Bildung der Parteien und ihrer Förderungseinrichtungen vorgesehen ist, von 15. April auf nunmehr 1. Juli, also um ein Quartal nach hinten ver­schoben hat. Dafür gibt es keine plausible Erklärung, es konnte auch in den Ausschüs­sen keine genannt werden. Im Gegenteil, es ist vielmehr eine Benachteiligung der politischen Mitbewerber, weil dadurch die Arbeit der Bildungseinrichtungen erschwert wird und die Planungssicherheit fehlt.

Daher werden wir diesen beiden Gesetzen nicht die Zustimmung geben. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es vielleicht doch noch zu jenen Verbesserungen kommt, die gerade die Damen und Herren Kollegen von den Regierungsparteien immer so gerne am Rednerpult wie auch in der Öffentlichkeit ankündigen, aber hier einmal mehr nicht eingehalten wurden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)

14.09


Präsident Michael Lampel: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


14.09.23

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Bei den unter diesen Tagesordnungspunkten behandelten Gesetzesmaterien handelt es sich im Wesentlichen um vom Nationalrat beschlossene Rechtsbereinigungen.

Bezüglich der Organisation des im ORF-Gesetz verankerten Publikumsrates und Stiftungsrates als Einrichtungen der repräsentativen Demokratie folgt die Novelle einer durch den Verfassungsgerichtshof vorgezeichneten Reparatur bei der Aufgabe des Publikumsrates, Mitglieder des Stiftungsrates nach einem bestimmten Modus zu bestellen. Die bisherige Regelung sah drei Mitglieder durch eine Direktwahl des Pub­likumsrates vor und wurde als verfassungswidrig aufgehoben. Damit hat der Publi­kums­rat in der nächsten Amtsperiode nur noch 31 Mitglieder, sechs davon werden wie bisher in den Stiftungsrat entsandt. Wer in den Stiftungsrat einzieht, darf der Publi­kums­rat im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage künftig frei entscheiden.

Die Änderung des Publizistikförderungsgesetzes betrifft lediglich den Auszahlungs­termin der Förderung der Parteiakademien. Die zweite jährliche Fördertranche, die von


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