doch ein wirklich wichtiger und auch richtiger Schritt. Die damalige Bundesregierung, die oft gescholtene, hat da wirklich einen Meilenstein gesetzt.
Es ist wahrscheinlich noch zu früh, dieses Projekt zu evaluieren, aber man kann jetzt zu Beginn schon sagen, dass der Übergang sehr gut realisiert wurde, vor allem aufseiten der Landesverwaltungsgerichte. Die Bundesverwaltungsgerichte haben vielleicht noch etwas mehr Schwierigkeiten. Das liegt aber vielleicht auch in der Natur der Sache, weil es größer und aufwendiger ist. Aber ich glaube auch, weil der Übergang bei den Landesverwaltungsgerichten besser geklappt hat, dass es wohl besser ist, und zwar auch im Sinne eines bürgernahen Rechtsstaates und des Rechtsschutzes, dass der Schwerpunkt der Zuständigkeiten künftig mehr bei den Landesverwaltungsgerichten zu liegen hat.
Ich betone das nicht nur einfach so, sondern wirklich auch vor dem Hintergrund, dass es in letzter Zeit und eigentlich gleich von Anfang an immer wieder Bestrebungen gegeben hat, Zuständigkeiten zulasten der Landesverwaltungsgerichte auf die Bundesverwaltungsgerichte zu übertragen. Und die Länder sollten, glaube ich, mit der Erteilung ihrer Zustimmung wirklich sehr sorgsam umgehen, damit da nicht schleichend diese Zuständigkeiten und Kompetenzen an den Bundesverwaltungsgerichtshof übertragen werden und es dadurch auch zu einer Schwächung des Föderalismus insgesamt kommen kann.
Es wäre auch sinnlos und fast ein Schildbürgerstreich, wenn man neue Landesverwaltungsgerichte, die auch mit Kosten verbunden sind, schaffen würde, um ihnen dann wieder Kompetenzen wegzunehmen.
Abschließend möchte ich mich noch einmal bedanken – auch bei den Mitarbeitern des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes – für die Tätigkeit im Sinne unseres Rechtsstaates. Wir von der ÖVP werden diesen Bericht sehr gerne und dankend zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.43
Präsident Michael Lampel: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.
14.43
Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Berichte, sowohl der Bericht des Verfassungsgerichtshofes als auch der Bericht des Verwaltungsgerichtshofes, geben uns einen hervorragenden Überblick über deren Arbeitsweise sowie über die Rechtsprechung und erlauben uns auch, einen Einblick zu gewinnen in die Rechtsdurchsetzung aus politischer Sicht.
Ich danke auch aus diesem Grund für die Übermittlung der Berichte. Ebenso danke ich von dieser Stelle aus dem Herrn Präsidenten Dr. Holzinger und der Frau Vizepräsidentin Dr. Sporrer, dass sie uns im Ausschuss so bereitwillig und ausführlich berichtet haben und Rede und Antwort gestanden haben.
Der Bericht des Jahres 2012 unterscheidet sich, so wie das meine Vorredner auch schon gesagt haben, von den Berichten der Vorjahre. Sehr entscheidend ist das dem Umstand zu verdanken, dass eben in den Berichtszeitraum die Beschlussfassung über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefallen ist, und diese Reform beeinflusst natürlich auch massiv die Arbeitsweise und die Arbeitsorganisation der beiden Gerichtshöfe.
Naturgemäß lässt sich allerdings aufgrund der Kürze der Einführung dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit bislang noch nicht abschätzen – und da bin ich anderer Meinung als der Herr Kollege Todt –, ob diese Änderung tatsächlich auch positiven
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