BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 110

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.48.51

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Werte Zuseher, falls es noch immer welche gibt! (Heiterkeit. – Bundesrat Todt: Um diese Zeit mehr als vorher!) Na ja, ich habe vor Kurzem einen Vortrag vom Armin Wolf gehört, der darauf hingewiesen hat und auch eine öffentliche Umfrage darüber gemacht hat, wer schon einmal Bundesrats­übertra­gungen gesehen hat. – Aber gut.

Ich kann mich dem Dank meiner Vorredner nur anschließen, was diesen Bericht betrifft. Er ist wirklich sehr umfassend, sehr informativ. Und ich danke auch für die Präsentation und die Diskussionsmöglichkeiten im Ausschuss. Ich denke, auch das war sehr wertvoll. Für die Zuseher: Dieser Bericht steht samt den Entscheidungen und dem Tätigkeitsbericht auch im Netz und kann dort nachgelesen werden. Ich glaube, es zahlt sich wirklich aus.

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit geht nun seiner Realisierung entgegen, und zwar – der Herr Minister hat es schon erwähnt – nach 25 Jahren. Hoffentlich, denn: Was lange währt, wird endlich gut! Also 25 Jahre bemühte man sich, eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit zu schaffen.

Die personellen Auswirkungen sind offensichtlich nach wie vor nicht wirklich abzu­schätzen. In den Berichten differieren da auch die Meinungen zwischen Verfassungs­gerichtshof und Verwaltungsgerichtshof.

Es wurden im Berichtsjahr aber auch die neuen Standorte realisiert, das heißt der neue Standort für den Verfassungsgerichtshof. Da konnten drei Standorte zusammengeführt werden, wodurch sich auch wichtige Synergieeffekte für den Verwaltungsgerichtshof ergeben, der jetzt die ehemalige Böhmische Hofkanzlei zur Gänze nutzen kann. Rein aus diesen räumlichen Umstrukturierungen sind, glaube ich, auch wichtige positive Effekte zu erwarten.

Die Verfahren konnten verkürzt werden, wie hier schon erwähnt wurde, und auch die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs und des Elektronischen Aktes darf positiv vermerkt werden.

Für die Zuseher: Der Verfassungsgerichtshof wurde am 1. Oktober 1920 eingerichtet und ist damit das älteste Verfassungsgericht der Welt und somit Vorbild für viele andere. Ich meine, dass ist eine österreichische Kulturleistung mit Weltgeltung. Und darauf sollten wir auch stolz sein. (Beifall bei den Grünen.)

Daraus leitet der Verfassungsgerichtshof aber auch entsprechende Verantwortung ab, nämlich was die Pflege internationaler Kontakte betrifft. Dazu gehört auch die Aus­richtung des XVI. Kongresses der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte im Jahre 2014 in Wien. Diese Konferenz hat inzwischen 40 Vollmitglieder. Österreich war auch eines der Gründungsmitglieder. Ich meine, dass das wichtige und erwähnens­werte Aktivitäten und auch Leistungen sind.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Holzinger hat sich vor Kurzem in den Medien auch zu einem Thema, das uns sehr am Herzen liegt, geäußert, nämlich zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht. Ich hatte im Ausschuss die Gelegenheit, ihn zu fragen, welche Rolle der Verfassungsgerichtshof seiner Ansicht nach dabei spielen könnte, und er verwies darauf, dass es dazu ja bereits sehr umfassende Expertenmeinungen gäbe, dass bereits 2009 das Geschäfts­ordnungskomitee des Nationalrates weitgehend fertige Pläne gehabt habe und dass seiner Ansicht nach eine neuerliche Kommission keinesfalls notwendig sei, sondern es allein Sache des politischen Willens wäre, das schon vor langer Zeit versprochene Recht für parlamentarische Minderheiten, einen U-Ausschuss einsetzen zu können, zu


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite