BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 112

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Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


14.56.31

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass die FPÖ bekanntermaßen einen kritischen Zugang zur EU hat, ist, glaube ich, kein großes Geheimnis. Das wurde ja heute schon von den Vorrednern meiner Fraktion zum Ausdruck gebracht. Es ist daher für Sie wahrscheinlich wenig überraschend, dass auch ich meine Rede zu diesem Bericht sehr kritisch anlege.

Es gibt einige wesentliche Punkte, die uns in diesem Bericht nicht gefallen. Ich möchte drei Beispiele herausgreifen, an welchen man sieht, welche Gefahren das für Österreich, für die Demokratie in Österreich bedeutet, aber auch welche Probleme es da mit der Europäischen Union gibt.

Ich beginne mit Punkt 5 als meinem ersten Beispiel. Da geht es um die institutionellen Fragen, und zwar um das Statut der Finanzierung europäischer Parteien und euro­päischer politischer Stiftungen. Der Hintergrund ist der: Man will da quasi eine Behörde schaffen, die ein Auge darauf hat, ob die Staaten und ihre politischen Vertreter die Ziele und Inhalte der EU auch wohlwollend weiterverfolgen. Man will da quasi eine Ideologiebehörde schaffen, wo man sagt: Du bist ein angepasstes Land, du hast angepasste Parteien, du bekommst unser Wohlwollen! Oder: Du bist ein nicht angepasstes, ein kritisches, ein freigeistiges Land mit ebensolchen Parteien, und das hat natürlich finanzielle Konsequenzen!

Jetzt kann man sagen, okay, die EU kann wollen, was sie will, aber was das Schlimme an dieser Sache ist, ist der Umstand, dass Österreich diese Position sogar noch unterstützt. Und das ist eine Sache, die uns wirklich nicht gefällt, denn es ist ein Zugang nicht nur meiner Partei, sondern, wie ich meine, generell auch der österreichi­schen demokratiepolitischen Entwicklungsgeschichte, dass wir uns einerseits in der Frage der Demokratie nichts von außen vorschreiben lassen wollen und andererseits auch nicht jene Mechanismen schaffen wollen, mit welchen man Parteien aus dem politischen Wirken ausschließt oder durch die Hintertür deren Möglichkeiten minimiert, wenn sie eben nicht angepasst sind. – Das ist ein wesentlicher Kritikpunkt, den ich hier an erster Stelle anbringen möchte.

Die zweite Frage ist eigentlich eine eher subtile, nämlich der Ansatz, den ich daraus entnehme, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten möchte.

Jetzt gibt es lange Verhandlungen, das ist grundsätzlich ja nichts Schlechtes, sage ich jetzt einmal, interessant ist nur: Was ist der Hintergrund dieses Ansinnens, wo ja die meisten europäischen Staaten ohnedies Mitglieder der Europäischen Menschenrechts­konvention sind? Warum braucht dann die EU als Institution auch noch Mitglied sein?

Der Hintergrund, das ist jetzt meine Interpretation, kann wohl nur der sein, dass man hier einmal mehr versucht, über alle Staaten, die der EU angehören, einen zentralisti­schen Kopf zu schaffen, der dann sagt: Du Bundesstaat – „du Bundesstaat“, ich bin geistig schon einen Punkt weiter –, du Mitgliedstaat, du brauchst dich um diese Dinge wie die Menschenrechtskonvention nicht zu kümmern, denn das macht eh die EU für dich!

Damit sind wir schon einen Schritt in der Gedankenwelt weiter, nämlich in der Schaffung eines Zentralstaates, was wir – und darüber sind wir uns ja über die Fraktionen hinweg einigermaßen einig – doch eher kritisch sehen. Wenngleich ich für meine Partei in Anspruch nehme, dass wir das am kritischsten von allen sehen, weil ich möchte keine – und das ist heute auch schon von Landeshauptmann Niessl gut


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