BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 141

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Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.55.4111. Punkt

EU-Jahresvorschau 2014 des Bundesministeriums für Finanzen (III-516-BR/2014 d.B. sowie 9158/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


16.55.50

Berichterstatterin Ingrid Winkler: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Finanzausschusses über die EU-Jahresvorschau 2014 des Bundesministeriums für Finanzen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Ver­lesung.

Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 den Antrag, die EU-Jahresvorschau 2014 des Bundesministeriums für Finanzen (III-516-BR/2014 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche um Zustimmung.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für den Bericht.

Zu Wort gelangt als Erster der Herr Staatssekretär. – Bitte.

 


16.56.39

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Jochen Danninger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Mittelpunkt des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission stehen vor allem Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie zur weiteren Stärkung der finanz- und wirtschaftspolitischen Koordination. In der Eurogruppe beziehungsweise im ECOFIN-Rat wurden daher von Rat und Kommission folgende sechs Schwerpunkte für das erste Halbjahr 2014 gesetzt:

Erstens: die Bankenunion. – Mit dem Abschluss der Verhandlungen zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus Ende März wurde ein wichtiger weiterer Schritt zur Verwirklichung der Bankunion gesetzt. Der Rechtsrahmen für den einheitlichen Abwick­lungsmechanismus wird in eine Verordnung und einen zwischenstaatlichen Vertrag aufgeteilt werden und soll bis Anfang Mai umgesetzt werden.

Mit 1. November wird die EZB die operative Aufsichtstätigkeit über rund 130 Banken übernehmen. In Bezug auf die Reform der Finanzmarktregulierung und -aufsicht haben die Überarbeitung der dritten Geldwäscherichtlinie, der Zahlungsdiensterichtlinie sowie die Zahlungskontorichtlinie und die Verordnung zum Benchmarking Vorrang. Kernstück des Vorschlags zur Regulierung der Finanzmärkte ist ein Verbot des Eigenhandels, wenn eine Bank gewisse Größenkriterien erfüllt.

 


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