BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 153

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

17.37.5312. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgelt­siche­rungsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz geändert werden (260/A und 60 d.B. sowie 9159/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesord­nung.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich ganz herzlich unseren Sozialminister Hundstorfer bei uns im Bundesrat. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. – Bitte um den Bericht.

 


17.38.33

Berichterstatter Richard Wilhelm: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen, werte Kollegen!

Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


17.39.22

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich das gar nicht gewusst, aber wir werden jetzt offensichtlich den Bundesrat als Jobver­mittlungsinstitution ins AMS eingliedern können. Frau Kollegin Zwazl hat gerade hier als Jobvermittlerin fungiert. Also so kann es wirklich unbürokratisch und schnell funk­tionieren – und kostet vor allem nichts.

Dieser Tagesordnungspunkt behandelt einen großen Themenkomplex. Insbesondere die Meldungen im Februar über die dramatisch gestiegenen Arbeitslosenzahlen, nämlich um 9,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum  wobei die Zahlen auch noch geschönt sind, denn sehr viele Beschäftigungslose befinden sich in AMS-Kursen und sind somit von der Statistik diesbezüglich gar nicht erfasst , geben Anlass zur Sorge.

Neben Gesundheitsberufen, Handel und Tourismus sind Personen mit gesundheit­licher Vermittlungseinschränkung und besonders auch Personen über 50 Jahre dramatisch betroffen. Dieses Gesetz sieht nun für die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den nächsten Jahren zusätzliche Fördermittel vor. Ich habe mich auch beim AMS in Vorarlberg ein bisschen umgehört und nachgefragt, wie die Situation bei den 50-plus-Einstellungen ist. Es gibt ja schon länger diese Förderunterstützungen für die Betriebe für 50-plus-Arbeitslose. Und leider stellen dort die Angestellten fest, dass zum Beispiel Betriebe – das tut mir jetzt leid, Frau Zwazl, aber es ist halt so –  (Bundesrätin Zwazl: Na macht nichts! Ich !) Es gibt leider auch ein paar Betriebe –


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite