BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 177

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Diskussionsbeiträgen wie den jetzt vorangegangenen führen wird (Bundesrat Stadler: Gott sei Dank!), aber ich glaube, dass es ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verkehrs­sicherheit ist.

Der Gesetzgeber folgt in diesem Fall der Empfehlung des Kuratoriums für Verkehrs­sicherheit, wenn in Hinkunft Lkws mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf dreispurigen Autobahnen – in Österreich sind das 700 Kilo­meter – beziehungsweise auch auf vierspurigen Autobahnen – diese umfassen 400 Kilometer – das Befahren des jeweils äußerst links gelegenen Fahrstreifens verboten ist. In den Nachbarländern Deutschland, Schweiz und Italien gelten diese Regelungen bereits, und wir wissen, dass sie sich dort bewährt haben. Es ist somit fast logisch, wenn Österreich, das ja auch ein wichtiges Transitland für den Lkw-Verkehr ist, da nachzieht.

Schließlich spricht auch die Unfallstatistik eine deutliche Sprache. Lkws sind auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen deutlich häufiger in Unfälle verwickelt als Pkws. Nur 11 Prozent des Verkehrsaufkommens auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen stammen von Lkws, sie sind aber an 22 Prozent der Unfälle mit Personenschaden beteiligt.

Ein wesentlicher Grund dafür ist der große Geschwindigkeitsunterschied zwischen Lkws und Pkws, das wissen wir, wie ich meine, alle, wobei Überholmanöver und der damit verbundene Spurwechsel ein erhebliches Gefahrenpotenzial in sich bergen. Jeder, der wie ich jährlich zwischen 50 000 und 60 000 Kilometer auf Österreichs Autobahnen fährt, weiß, wovon da im Grunde genommen die Rede ist.

Daher ist das nunmehrige Einbremsen der Lkws als wichtiger Schritt zu begrüßen. Das Fernziel müsste allerdings weiterhin bleiben, den Schwerverkehr, durch welche Maßnahmen auch immer, noch stärker von der Straße wegzubringen und auf die Schiene zu verlagern. Das würde nicht nur zu größerer Verkehrssicherheit beitragen, sondern auch einen immensen Beitrag zur Reduktion der Umweltbelastung darstellen.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf einige weitere Änderungen hinweisen, die die StVO-Novelle mit sich bringt. Sie betrifft die Aufnahme der Fahrzeuge der Finanzverwaltung in § 26a StVO – ich hoffe, dass ich das so richtig auf den Punkt bringe –, die im Auftrag der Betrugsbekämpfung unterwegs sind. Bisher zählte die österreichische Finanzverwaltung nicht zum öffentlichen Sicherheitsdienst, weshalb sie bei Fahrten ohne Blaulicht beziehungsweise Folgetonhorn die Verkehrsvorschriften einzuhalten hatte. Jetzt kann man sich vorstellen, dass für die Bediensteten der Finanzverwaltung, die nicht mehr als 130 km/h fahren durften, wenn sie Betrüger verfolgten oder jemanden observierten, der mehr als 130 km/h fuhr, die Verfolgungs­jagd unweigerlich zu Ende gegangen ist und sich der Betrüger absetzen konnte. Dies erinnert mich ein bisschen an „Kottan ermittelt“.

Mit der nunmehrigen Novelle dürfte aber in Hinkunft Betrügern, die observiert werden, vermehrt das Lachen vergehen. Das Manko ist nun, wie ich meine, beseitigt worden. Das ist gut so.

Meine Fraktion wird der 26. StVO-Novelle zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17


Präsident Michael Lampel: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anneliese Junker. Ich erteile es ihr.

 


19.17.55

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner, Bundesrat


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