BundesratStenographisches Protokoll828. Sitzung / Seite 184

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Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der gegenständliche Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie-genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Günther Novak. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.40.23

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Bundesministerin! Herr Vize-präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim vorhergehenden Tagesord­nungspunkt habe ich auf die bessere Möglichkeit der Betrugsbekämpfung durch Aufnahme der Finanzverwaltung in den öffentlichen Sicherheitsdienst im Sinne des § 25a Abs. 1 StVO hingewiesen.

Wenn nun das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird, so erfolgt auch hier eine Kampf-ansage des Staates an den Steuerbetrug. Bisher nutzten vor allem die Österreicher, die in den grenznahen Gebieten zu Deutschland und zur Slowakei wohnten, eine Gesetzeslücke betreffend die NoVA. Von diesen Leuten wurden die Autos in Deutschland beziehungsweise in der Slowakei, also in Ländern, in denen es keine NoVA gibt, angemeldet, sie wurden aber ausschließlich in Österreich benutzt. Meistens ging es dabei um leistungsstarke Fahrzeuge. In Österreich galt bisher eine 30-Tage-Frist, innerhalb derer man das aus dem Ausland eingeführte Auto anzumelden hatte. Diese Frist wurde immer wieder um 30 Tage verlängert, wenn man für einen Tag einen Ausflug nach Deutschland beziehungsweise in die Slowakei machte.

Mit der nunmehrigen Änderung wird dieses Katz-und-Maus-Spiel mit den Finanzbe­hörden – und nichts anderes war das Ganze – endlich beendet. Es gibt nur mehr die einmalige 30-tägige Frist, die zu laufen beginnt, wenn das Auto erstmals nach Österreich gebracht wird, und diese wird nicht mehr unterbrochen beziehungsweise kann nicht mehr verlängert werden.

Mit dieser Änderung wird eine offensichtlich bestehende Gesetzeslücke geschlossen, und es ist zu begrüßen, dass dieses Gesetz rückwirkend mit 2002 zur Anwendung kommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

19.42


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Gerd Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.42.43

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Es ist gut, wenn eine Steuerlücke, ein Steuerschlupfloch geschlossen wird, vor allen eines, das ja kaum oder sehr schwer exekutierbar war und immer zu Diskussionen geführt hat, was das Wiedereinreisen, Ausreisen und so weiter betrifft. Ich hoffe nur, dass parallel dazu eine entsprechende Aufklärung, eine Klarstellung erfolgt und dass auch die Finanz entsprechend geschult wird, damit es nicht wieder zu ständigen Diskussionen kommt, ob nun eine NoVA zu bezahlen ist oder nicht. In diesem Sinne werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung geben.

Allerdings: Der Wermutstropfen dabei ist eigentlich der, dass wir es überhaupt nötig haben, ein solches Gesetz zu beschließen. Das zeigt nämlich, dass wir im Vergleich, und zwar nicht zu den Cayman Islands oder Monaco, sondern zu unserem größten Handelspartner ein Hochsteuerland sind. Wenn wir nämlich moderatere Steuern


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