BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 12

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das ist jetzt, sage ich, ein guter Mittelweg zwischen dem Beschränken des Risikos – nicht zu viel Klumpenrisiko in einem einzigen Projekt –, und den 5 Millionen €, ab de­nen eine Prospektpflicht notwendig wird – diese werden angesammelt pro Unterneh­men. Das heißt, wenn einer jetzt Geld einwerben will und er beim Einwerben über 5 Millionen € drüberkommt – das gilt über sieben Jahre –, dann gilt automatisch die Prospektpflicht. Damit ist sichergestellt, dass keine Pyramidenspiele kommen und dass sich nicht jemand aus dieser Variante herausstiehlt und eigenartige Sammelaktionen macht.

Von der Branchenvertretung selbst, von den Start-ups, von jenen, die bislang schon sol­che Modelle gemacht haben – wir sind gerade in der Begutachtung, ein paar Ergeb­nisse kennen wir schon –, kommt im Grunde genommen ein ganz gutes Feedback. Die Begutachtung läuft noch. Wir werden sehen, wie sich das weiterentwickelt. – Danke.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat Preineder?

 


Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Die Zusatzfrage ist an sich schon beantwortet. Ich wollte wissen, ob die Anleger entsprechend geschützt sind. Aber das hat der Staatssekretär schon ausgeführt.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Ergänzend möchte ich festhalten, es gibt den Punkt der In­formationspflicht. Das ist ganz wichtig zu wissen. Ich habe gesagt, bis 1,5 Millionen € ist das jetzt keine Prospektpflicht light oder Prospektpflicht, sondern eine Informations­verpflichtung. Das heißt, dass entweder der Emittent selber, also der, der als Unter­nehmen einwirbt, oder die Plattform bestimmte Informationen zur Verfügung stellen muss. Das sind aber im Falle eines Unternehmens solche, die ein redlicher Kaufmann oder Unternehmer ohnehin haben muss, vom Firmenbuchauszug über die Gewerbebe­rechtigung, den Jahresabschluss, plus, plus, plus. Falls er das nicht hätte, hätten wir ohnehin große Bedenken, ob der unternehmerisch überhaupt alles richtig macht.

Aber wir haben in diesem Zusammenhang versucht, eine Abwägung zwischen dem Gut der wirtschaftlichen Freiheit auf der einen Seite und dem Schutz von Konsumen­ten- und Anlegerinteressen auf der anderen Seite zu treffen. Das muss man halt bei so einem Risiko-Tool – was es zweifellos ist, es muss auch ganz klar als solches gekenn­zeichnet sein – in Abwägung bringen. Es ist immer eine Gratwanderung. Daher waren die Debatten, glaube ich, auch so lange und schwierig. So sieht es jetzt aus.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Köberl.

 


Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Herr Staatssekretär, bis das alles ins Laufen kommt, wird es noch ein bisschen dauern. Was werden Sie tun, damit die Unternehmen, vor allem unsere KMUs, in Zukunft nicht auf Crowdfunding angewiesen sind, sondern von ihrer Hausbank einen Kredit bekommen?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Wir hoffen, dass wir bei nicht allzu großem negativem Feed­back – ich gehe davon aus, dass dieses im Zuge der Begutachtung sehr positiv sein wird – im Juni oder Anfang Juli ins Plenum des Nationalrats damit kommen können und vielleicht noch vor der Sommerpause dann auch zu Ihnen in den Bundesrat. Im Idealfall wird dieses Gesetz dann im Herbst zügig in Kraft treten.

Aber Sie haben natürlich recht, aufgrund der starken Konzentration in Richtung Bankfi­nanzierung bei uns ist das ein großes Thema. Wir setzen uns natürlich auf Ebene der Europäischen Union ganz stark für die Themen ein, die die Europäische Kommission


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite