BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 13

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im Februar mit ihrem ersten Entwurf zur Kapitalmarktunion vorgelegt hat. Unser Anlie­gen angesichts der sehr strengen Risikovorschriften und Eigenkapitalvorschriften ist, wenn es besonders um den KMU-Bereich geht, um Finanzierungen im kleinvolumi­geren Bereich und dort, wo es um Wachstumsfinanzierung geht, einen Spielraum für die Banken zu schaffen.

Das ist nicht nur ein österreichisches Thema, sondern das ist ein Thema, das vor allem Deutschland ganz stark betrifft, das Italien und auch die Beneluxländer betrifft, jene Länder, wo Bankenfinanzierung bis zu einem gewissen Grad eine größere Tradition hat. Und da setzen wir uns jetzt ganz massiv dafür ein. Das macht der Finanzminister meines Wissens auch über den ECOFIN.

Das ist einfach eine Belastung für unsere Wirtschaft. Jetzt, da die Wirtschaft in der ge­samten Eurozone wieder ein bisschen mehr anzieht, hören wir vermehrt aus dem KMU-Bereich, dass es, wenn man wirklich einen Wachstumsschritt setzen möchte, schwierig ist, dafür auch einen Kredit zu bekommen.

Das liegt an den ganz, ganz engen Vorschriften, die unsere Banken zurzeit haben – unabhängig davon, dass sie vor unfassbaren Verwaltungsauflagen und vor echter Bü­rokratie stehen.

Aber wenn man das einmal weglässt, muss man sagen, ist es tatsächlich ein Problem für die KMUs. Diese Ideen der Kommission gehen unserer Meinung nach in die richtige Richtung, müssen aber noch weiter verstärkt werden.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Pisec.

 


Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ursache dieses Gesetzes ist ja, dass Österreich eine ziemlich geringe Gründerszene im Vergleich zum EU-Schnitt hat. Berlin hat da, glaube ich, Vorbildwirkung. Wien ist da weit hinten nach.

Ein Problem ist natürlich die Finanzierungslücke, die Sie mit diesem Gesetz zu schlie­ßen versuchen. Aber glauben Sie wirklich, dass 5 000 € genügen und die Anleger in Österreich so viel dümmer sind als jene in Deutschland – denn in Deutschland liegt dieser Höchstbeitrag bei 50 000 €? Da kann man sicher etwas bewegen. 5 000 € wer­den meiner Meinung nach zu wenig sein.

Meine Frage an Sie: Ist es möglich, diesen Höchstbeitrag in Zukunft zu erhöhen, damit junge Menschen die Finanzierungslücke schließen können?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: 5 000 € sind es ja pro Anleger pro Projekt. Das heißt, wenn ein Start-up 500 000 € einwerben will, dann braucht es halt 100 Leute, die zum Beispiel € 5 000 einbringen. Es können im Übrigen auch ein, zwei Investoren dabei sein: Wenn es sich um professionelle Investoren nach dem AIFMG handelt, wenn diese üblicher­weise ohnehin mit größeren Geldbeträgen hantieren, dann können diese dort ohnehin mehr hineinlegen.

Aber da geht es ja speziell um die Variante, Kleinanleger zu schützen, und für die gibt es eine Beschränkung von 5 000 €. Das hängt aber davon ab, wie ich vorhin schon ge­sagt habe, wo groß ihr liquides Finanzvermögen ist.

Das halte ich aus Sicht des Anlegerschutzes schon für eine sehr kluge Sache. Überle­gen Sie sich: Jemand hat 100 000 € und setzt alles, auch wenn er gutgläubig ist und das Projekt auch gut klingt – das mag ja sein –, die gesamten 100 000 € auf eine Karte und es ist dann weg. Das ist die Güterabwägung.

 


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