BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 18

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den, um Trassen zu sichern. Es gibt eine neue Form der Zusammenarbeit, aber die Län­der werden genauso wie alle Stakeholder weiterhin eingebunden. Und für klassische UVP-Angelegenheiten, sprich UVP alt, wenn sie nach wie vor in diese Klassifikation fallen – darum auch die Änderung des UVP –, gibt es keine Beschneidung der Rechte, in keinster Art und Weise.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 1868/M-BR/2015, das ist die des Herrn Bundesrates Krusche. – Bitte.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, mei­ne Frage lautet:

1868/M-BR/2015

„In welcher Höhe werden die von der Wirtschaftskammer mit 100 Millionen € beziffer­ten Investitionen in getrennte Raucherbereiche von Gastronomielokalen nach Ihren Plä­nen im Zuge der zugesagten Kompensationen bei Einführung eines totalen Rauchver­botes in jeweils welchem Bundesland zurückerstattet?“

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Die 100 Millionen € sind ein von der Wirtschaftskammer kol­portierter Betrag, der so mit Zahlen nicht hinterlegt ist und nach unseren Schätzungen und den Schätzungen des Finanzministeriums auch deutlich geringer ist. Es ist auch noch gar nicht endgültig beschlossen, ob die Rückerstattung, die Kompensation über­haupt in Form von Prämien erfolgen soll. Ich kann Ihnen jetzt nur sagen, wie der ak­tuelle Stand ist, was geplant ist. Wie Sie wissen, ist ein Gesamtpaket geplant, und die­ses beinhaltet auch Präventionsmaßnahmen. Es soll auch eine eigene Kampagne ge­startet werden, die die Frau Gesundheitsministerin beim Fonds Gesundes Österreich in Auftrag gegeben hat.

Das neue Regelwerk soll ab 1. Mai 2018 gelten; es gibt also so etwas wie drei Jahre Übergangsfrist. Für Betriebe, die dieses generelle Rauchverbot bereits bis zum 1. Juli 2016 umsetzen, soll es eine 10-prozentige Prämie geben, basierend auf dem Rest­buchwert, auf jenem Wert, der noch nicht abgeschrieben, der noch übrig ist von den Mitteln, die aufgewendet worden sind, um die erforderliche Trennung herzustellen, et­wa durch Lüftungsanlagen, Trennwände und was auch immer.

Dann gibt es natürlich die Möglichkeit der quasi vorzeitigen generellen Abschreibung, die ohnehin immer besteht. Wenn sozusagen keine betriebliche Nutzung mehr vorhan­den ist, kann das sofort abgeschrieben werden.

Es gibt keinen Plan, wie dies auf die Bundesländer aufzuteilen ist. Dies hat auch nichts mit den 100 Millionen zu tun, die da kolportiert worden sind.

Faktum ist, jeder Betrieb, der bis 1. Juli 2016 das Rauchverbot umsetzt, bekommt die­se Prämie, und für alle anderen bestehen die Abschreibungsmöglichkeiten. Die Prämie bekommt er im Übrigen unabhängig davon, ob er einen Gewinn oder einen Verlust macht. Man muss dafür keinen Gewinn schreiben, die 10-prozentige Prämie des Restbuch­werts wird im Zuge der Veranlagung ausbezahlt.

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Abgesehen davon, dass die 10 Prozent natürlich sehr niedrig zu sein scheinen – kennen Sie das Gutachten beziehungsweise die Stellungnahme von Universitätsprofessor Beiser, der darauf hinweist, dass diese Abgeltung auch bei zwischenzeitlichem Kauf der Betriebe, sprich auch für den neuen Besitzer eines Betriebes anrechenbar ist, was im derzeitigen Entwurf nicht der Fall ist?

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


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