BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 81

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Leid anrichten und unzählige Menschen dazu nötigen, ihre Länder zu verlassen. Das geht aber sicherlich auch durch Aufstockungen im Bereich der Entwicklungszusam­menarbeit und des Auslandskatastrophenfonds, um Leid vor Ort zu lindern und auch langfristig einen Beitrag zu leisten, um die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern, damit der Migrationsdruck in Summe geringer wird.

Zusammengefasst: Kurzfristig, keine Frage, ist die Rettung die notwendige Antwort. Lang­fristig braucht es meiner Meinung nach wesentlich mehr als nur die bloße Rettung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten von SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)

12.35

12.35.10

 


Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden der vorliegenden Beschlüsse ge­trennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bun­desrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Passwesens.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend Vertrag über die Vierte Änderung des Vertrages über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit und (Rufe bei der FPÖ: Nein! – Bundesrätin Mühlwerth: Wir haben nicht aufgezeigt!) – Gut, dann ist es die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Ap­ril 2015 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Burundi zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffent­licher Urkunden von der Beglaubigung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist jetzt die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Ap­ril 2015 betreffend Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich des besonderen Arbeitnehmerschutzes von Frauen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsberei­che der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Absatz 2 Ziffer 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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