BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 100

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lichen Verkehrsmitteln erreichbar sind und der öffentliche Verkehr – das heißt die re­gionalen Verkehrsverbindungen, sprich Schiene und Bus – gut abgestimmt und koordi­niert ist.

Apropos Bus: Im ersten Punkt dieser Gesetzesnovelle geht es um den Kraftfahrlinien­verkehr; darin wird das Kraftfahrliniengesetz aufgrund der PSO-Verordnung – wie es meine Kollegin vorher gesagt hat – entsprechend adaptiert und die gesetzlichen Rah­menbedingungen werden dementsprechend angepasst.

Die lange Umsetzungszeit zeigt aber – auch das wurde im Ausschuss angesprochen –, dass viele schwierige Gespräche mit den Beteiligten vorangegangen sind, die aber schlussendlich mit dieser Gesetzesnovelle zu einem gemeinsamen Ergebnis führten; einiges mehr enthalten. Betreffend Konzession ist aber schon anzumerken, dass gera­de bei der Ausschreibung von Verkehrsdiensteverträgen durch die öffentliche Hand – die Kollegin von den Grünen hat es angesprochen – das Bestbieterprinzip gelten soll/gel­ten muss, denn es gibt genügend Beispiele im liberalisierten Verkehr, bei denen auf­grund der Zuteilung nach dem Billigstbieterprinzip entsprechend negative Auswirkun­gen auch für die Fahrgäste eingesetzt haben.

Daher freut es mich ganz besonders, dass der Herr Bundesminister bei der Landesver­kehrsreferentenkonferenz einen Empfehlungskatalog für den Busverkehr mit Vergabe­kriterien vorgestellt hat, sodass ausschreibende Stellen von Bund, Ländern und Ge­meinden qualitative und soziale Maßgaben für ihre Entscheidungen haben.

Im zweiten zu diskutierenden Punkt geht es um die Gesetzesnovelle zum öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetz. Österreich ist ein Land, in dem in die Infra­struktur, sei es in die Straße oder Schiene, sehr viel Geld investiert wird. Die eingangs erwähnten tollen Steigerungsraten bei der Zahl der Fahrgäste beweisen aber auch, dass diese Investitionen in die Infrastruktur, aber auch die Förderung von gemeinwirt­schaftlichen Leistungen, Zahlungen der öffentlichen Hand für den Betrieb des öffentli­chen Personen- und Regionalverkehrs wichtig und richtig sind, denn Investitionen schaffen auch Arbeitsplätze, und das ist da sicherlich der Fall. Dass natürlich diese Zahlungen, wie es auch klar in § 30 dieser Regierungsvorlage steht, entsprechend trans­parent dargestellt werden sollen und dass eine einzige Stelle diese Zahlungsflüsse über­wachen soll, spricht dafür.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zusammenfassend zu den beiden Punkten möchte ich aber klar sagen, dass Ausgleichszahlungen für die Verkehrsunternehmen auch in Zukunft entsprechend gewährleistet sein müssen, um das hohe öffentliche Fahrplan­angebot weiter erhalten zu können, und dass bei der Vergabe von Verkehrsleistungen an Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand vor allem das Bestbieterprinzip zur Anwendung kommen soll.

Meine Partei wird beiden Gesetzesnovellen ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schö­dinger. – Bitte.

 


13.57.13

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, in meiner Re­de ein bisschen auf die Änderung des Kraftfahrliniengesetzes einzugehen – nicht des­wegen, weil sie jetzt im Nationalrat beschlossen ist, sondern, weil wir in Österreich re­lativ spät mit dem Beschluss dieses Gesetzes zurande gekommen sind.

Ich möchte dazu schon eigene Erfahrungen erzählen, die mir eigentlich, wenn wir das zeitgerecht angegangen wären oder wenn wir vielleicht schon weiter vorausgedacht hät-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite