lichen Verkehrsmitteln erreichbar sind und der öffentliche Verkehr – das heißt die regionalen Verkehrsverbindungen, sprich Schiene und Bus – gut abgestimmt und koordiniert ist.
Apropos Bus: Im ersten Punkt dieser Gesetzesnovelle geht es um den Kraftfahrlinienverkehr; darin wird das Kraftfahrliniengesetz aufgrund der PSO-Verordnung – wie es meine Kollegin vorher gesagt hat – entsprechend adaptiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden dementsprechend angepasst.
Die lange Umsetzungszeit zeigt aber – auch das wurde im Ausschuss angesprochen –, dass viele schwierige Gespräche mit den Beteiligten vorangegangen sind, die aber schlussendlich mit dieser Gesetzesnovelle zu einem gemeinsamen Ergebnis führten; einiges mehr enthalten. Betreffend Konzession ist aber schon anzumerken, dass gerade bei der Ausschreibung von Verkehrsdiensteverträgen durch die öffentliche Hand – die Kollegin von den Grünen hat es angesprochen – das Bestbieterprinzip gelten soll/gelten muss, denn es gibt genügend Beispiele im liberalisierten Verkehr, bei denen aufgrund der Zuteilung nach dem Billigstbieterprinzip entsprechend negative Auswirkungen auch für die Fahrgäste eingesetzt haben.
Daher freut es mich ganz besonders, dass der Herr Bundesminister bei der Landesverkehrsreferentenkonferenz einen Empfehlungskatalog für den Busverkehr mit Vergabekriterien vorgestellt hat, sodass ausschreibende Stellen von Bund, Ländern und Gemeinden qualitative und soziale Maßgaben für ihre Entscheidungen haben.
Im zweiten zu diskutierenden Punkt geht es um die Gesetzesnovelle zum öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetz. Österreich ist ein Land, in dem in die Infrastruktur, sei es in die Straße oder Schiene, sehr viel Geld investiert wird. Die eingangs erwähnten tollen Steigerungsraten bei der Zahl der Fahrgäste beweisen aber auch, dass diese Investitionen in die Infrastruktur, aber auch die Förderung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen, Zahlungen der öffentlichen Hand für den Betrieb des öffentlichen Personen- und Regionalverkehrs wichtig und richtig sind, denn Investitionen schaffen auch Arbeitsplätze, und das ist da sicherlich der Fall. Dass natürlich diese Zahlungen, wie es auch klar in § 30 dieser Regierungsvorlage steht, entsprechend transparent dargestellt werden sollen und dass eine einzige Stelle diese Zahlungsflüsse überwachen soll, spricht dafür.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zusammenfassend zu den beiden Punkten möchte ich aber klar sagen, dass Ausgleichszahlungen für die Verkehrsunternehmen auch in Zukunft entsprechend gewährleistet sein müssen, um das hohe öffentliche Fahrplanangebot weiter erhalten zu können, und dass bei der Vergabe von Verkehrsleistungen an Verkehrsunternehmen durch die öffentliche Hand vor allem das Bestbieterprinzip zur Anwendung kommen soll.
Meine Partei wird beiden Gesetzesnovellen ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
13.57
Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schödinger. – Bitte.
13.57
Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, in meiner Rede ein bisschen auf die Änderung des Kraftfahrliniengesetzes einzugehen – nicht deswegen, weil sie jetzt im Nationalrat beschlossen ist, sondern, weil wir in Österreich relativ spät mit dem Beschluss dieses Gesetzes zurande gekommen sind.
Ich möchte dazu schon eigene Erfahrungen erzählen, die mir eigentlich, wenn wir das zeitgerecht angegangen wären oder wenn wir vielleicht schon weiter vorausgedacht hät-
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