Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrliniengesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden (Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz – PFAG) (460 d.B. und 551 d.B. sowie 9360/BR d.B.)
Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Michael Lampel: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 22. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erlassen wird und das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrliniengesetz, das Luftfahrtgesetz, das Schifffahrtsgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sonja Zwazl: Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte.
14.23
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Gäste hier und vor den Bildschirmen zu Hause! Die Neuregelung der Fahrgastrechte und die damit verbundene Weiterentwicklung begrüßen wir Grünen natürlich, so wie wir uns schon seit Jahren für mehr und verbesserte KonsumentInnenrechte einsetzen. Ich habe gerade ein sehr, sehr starkes Déjà-vu, weil wir uns vor nicht einmal zwei Monaten eine ganze Aktuelle Stunde lang mit der Passagier- und Fahrgastrechteagentur, der PFAG gewidmet haben. Deshalb werde ich mich jetzt sehr kurz fassen.
Mit dem heute zu diskutierenden Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz, dem PFAG, wird die derzeit mit drei Personen besetzte Beschwerdestelle für den Bahnverkehr, die bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt ist, mit der derzeit im BMVIT angesiedelten Stelle für den Flugverkehr zusammengeführt.
Es kommen dort auch noch die Zuständigkeiten für Fahrgastrechte im Schiffs- und Busverkehr dazu. Die hat es bisher noch nicht gegeben, was auch EU-widrig war, und wofür wir auch vor zwei Monaten wirklich eine Klage von der EU bekommen haben. Entstehen wird die neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Die wird bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt und soll insgesamt sechs Personen beschäftigen. Die Jahreskosten werden auf knapp 600 000 € geschätzt.
Damit man sich ein bisserl vorstellen kann, worum es dabei geht, wie das genaue Aufgabenfeld und die Größenordnung ist: Pro Jahr gibt es derzeit im Bahnbereich etwa 800 Beschwerdefälle. Da geht es um Verspätungen, um versäumte Anschlüsse, Nicht-
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