Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Bundesbehindertengesetz geändert werden, das Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz aufgehoben und ein Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Contergan-Geschädigte eingeführt wird, erlassen wird (527 d.B. und 564 d.B. sowie 9364/BR d.B.)
Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung. (Während Bundesminister Rupprechter die Regierungsbank verlässt, tritt Bundesminister Hundstorfer an diese heran.) – Wir wechseln den Minister. Danke schön (in Richtung Bundesminister Rupprechter), auf Wiedersehen!
Herr Bundesminister Hundstorfer, noch einmal recht herzlich willkommen!
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. – Bitte.
Berichterstatter Richard Wilhelm: Wertes Präsidium! Werter Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Bundesbehindertengesetz geändert werden, das Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz aufgehoben und ein Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Contergan-Geschädigte eingeführt wird, erlassen wird, liegt in schriftlicher Form auf; ich komme daher gleich zur Antragsstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sonja Zwazl: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.
16.42
Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte KollegInnen! Die derzeit noch geltenden Regelungen und Leistungen bedürfen Reformmaßnahmen, weil sie in der Umsetzung einerseits oft gar nicht zu Leistungszuerkennungen führen – manchmal führen sie sogar zu Leistungskürzungen – und andererseits einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen.
Das vorliegende Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen: leichter administrierbare, höhere Zusatzrente für Beschädigte im Kriegsopferversorgungsgesetz und eine Zusammenfassung der Rentenleistung zu einem Betrag, jährliche Valorisierung des Leistungsbetrages analog der Ausgleichszulage, Verlängerung der Beschwerdevorentscheidungsfrist und Einführung einer Neuerungsbeschränkung vor dem Bundesverwaltungsgericht, Aufhebung des Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetzes mit einer Übertragung der Mittel an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung und die Schaffung einer Rentenleistung für Contergan-Geschädigte, sofern kein Anspruch aus dem deutschen Conterganstiftungsgesetz besteht.
Aus meiner Sicht handelt es sich bei dieser vorliegenden Regelung um einen sozialpolitischen Erfolg, der eine gute Balance findet zwischen einer wichtigen Unterstützung von Menschen mit ganz besonderen Bedürfnissen und dem gemeinsamen Ziel einer möglichen Verwaltungsvereinfachung und damit der Ausschöpfung von Kostensenkungspotenzialen. Es ist aber auch unser Ziel, die Leistungen für diese Personengruppe einfacher verständlich und einfacher zugänglich zu gestalten. Auch das Prinzip der
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