Alle anderen Punkte haben meine VorrednerInnen schon angeführt. Wir werden diesem Gesetzesvorhaben natürlich unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
16.52
Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
16.52
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke für die übereinstimmende Einstimmigkeit, ein recht herzliches Dankeschön! Ich danke auch, dass es jetzt damit möglich ist, einerseits eine nicht unwesentliche Verwaltungsreform umzusetzen und auf der anderen Seite auch der Gruppe von 25 Contergan-Geschädigten, die aus der Bundesrepublik Deutschland keine Entschädigung bekommen haben, vonseiten Österreichs entsprechend zu helfen.
Die Gruppe der Betroffenen war ja ursprünglich eine größere, aber eine nicht unwesentliche Zahl wurde bereits über das damalige System oder das System der Bundesrepublik Deutschland entsprechend entschädigt, und den 25 wird jetzt seitens Österreichs die entsprechende Rentenleistung zukommen.
Auch im Namen der Betroffenen danke ich für die Einstimmigkeit. Viele der Betroffenen sind natürlich bereits im Pensionsalter, einige sind schon in Pension – und sie haben eine sehr, sehr große Freude, dass sie nach einem enorm langen Leidensweg jetzt, zumindest materiell gesehen, eine gewisse Entschädigung bekommen. Dafür ein recht herzliches Dankeschön – ich betone das wirklich so – für die Einstimmigkeit. (Allgemeiner Beifall.)
16.53
Präsidentin Sonja Zwazl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden (528 d.B. und 569 d.B. sowie 9365/BR d.B.)
Präsidentin Sonja Zwazl: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Richard Wilhelm: Werte Präsidentin! Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
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