BundesratStenographisches Protokoll841. Sitzung / Seite 148

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so formuliert ist, dann würde es mich freuen, wenn man es ganz zitiert. Sie haben dieses Beispiel herausgenommen, dass ein Rohr oder ein Behälter, wenn es den Ar­beitsvorgang stören würde, nicht gekennzeichnet werden soll.

Aber der Satz geht dann weiter. Es steht nämlich danach noch dabei: „In diesem Fall muss durch andere Maßnahmen für eine ausreichende Information und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen über die Gefahren, die mit der Einwirkung verbunden sind, und über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen gesorgt werden.“

Es ist also nicht so, dass man, wenn es dort nicht geht, dann sagt, dass es egal ist, sondern es steht auch dezidiert drin, welche Maßnahmen wirklich ergriffen werden müs­sen.

Wichtig ist mir auch hinzuzufügen, dass das gerade in diesem Bereich schon sehr gewissenhaft gelebt wird. Das weiß ich als Arbeitnehmerin, aber auch aus der Zeit, als ich Arbeitgeberin war. Ich kenne auch die Mühsal und weiß, was es heißt, wenn zum Beispiel gerade von Reinigungsmitteln die Behälter nicht ausreichend gekennzeichnet sind, die exakten Datenblätter dann von den Firmen mit allem anzufordern.

Es ist also sicher auch ein großer Aufwand für Arbeitgeber dabei. Ich denke dabei auch an all jene Betriebe, die eigens ausgebildete Sicherheitsbeauftragte haben, die immer auf dem neuesten Stand sind, und möchte das nur noch unterstreichen. Ich kenne aber auch die Besuche des Arbeitsinspektorats und weiß, wie gewissenhaft und genau jene durchgeführt werden.

Daher finde ich es wichtig, und ich glaube, uns allen ist der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz ein gleichermaßen hohes Anliegen, dass mit dieser Gesetzesän­derung wirklich die neuen Kennzeichnungen, Gefahrenstoffe, Grenzwerte, all das be­rücksichtigt wird und man bemüht ist, unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – gerade jene, die öfters mit gesundheitsgefährdenden Materialien zu tun haben – in den entsprechenden Bereichen wirklich zu schützen.

Daher werden natürlich auch wir dieser Gesetzesänderung zustimmen. – Danke. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

17.09


Präsidentin Sonja Zwazl: Zu Wort gemeldet ist Herr Minister Hundstorfer. – Bitte.

 


17.09.28

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Meine Damen und Herren! Ich danke – auch wenn nicht alle zustimmen – für die Zu­stimmung.

Zur Verordnung möchte ich nur sagen, dass wir da in intensiven Verhandlungen sind und dass es am 18. Mai die letzte Runde mit den Sozialpartnern gibt. Wir bemühen uns natürlich, dann die Verordnung sehr zeitnah über die Bühne zu bringen. Ob es der 1. Juni oder der 5. Juni – oder vielleicht auch der 10. Juni – wird, werden wir sehen.

Wir sind jedenfalls sehr darauf bedacht, nicht zu hudeln, weil das Hudeln gar nichts bringt. (Heiterkeit bei Bundesräten der ÖVP.) Demzufolge bemühen wir uns hier sehr intensiv, gemeinsam mit den Sozialpartnern, weil wir natürlich die Interessen der Ar­beitnehmerinnen und Arbeiternehmer, aber auch die Interessen der Wirtschaft in diese Verordnung so einpacken wollen, dass alle damit leben können und wir nicht gleich wieder das Problem von Rufen nach neuer Bürokratie haben, weil uns das auch nichts bringt. Umgekehrt ist natürlich insbesondere gegenüber dem Sektor der Chemikalien erhöhte Aufmerksamkeit notwendig.

Ich glaube, wir werden das so hinbekommen, dass alle gut damit leben können. – Dan­ke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

17.10

 


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